Am Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen zwei junge Männer begonnen. Die beiden 24-jährigen Niederländer sollen mehrere Geldautomaten im nördlichen Rheinland-Pfalz gesprengt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, gemeinsam mit einem weiteren Komplizen im Mai versucht zu haben, einen Geldautomaten in Kruft mit einem Brecheisen aufzuhebeln. Nach Angaben der Ermittler wurde bei dem Einbruch Alarm ausgelöst, weshalb die Angeklagten und ihr Mittäter ohne Beute flüchteten. Bei der Tat sei ein Sachschaden von mehr als 14.000 Euro entstanden.
Angeklagte wurden auf der Flucht festgenommen
Nach dem gescheiterten Einbruch in Kruft sollen die Angeklagten und ihr Mittäter in Ulmen die Abdeckung eines Geldautomaten aufgehebelt haben. Laut Anklage sprengten sie anschließend das Gerät und stahlen etwa 50.000 Euro. Dabei soll ein Sachschaden von rund 250.000 Euro entstanden sein.
Wie die Staatsanwaltschaft am ersten Prozesstag mitteilte, wurden die mutmaßlichen Täter nach der Geldautomaten-Sprengung in Ulmen auf der Flucht festgenommen, kurz hinter der deutsch - belgischen Grenze auf belgischem Staatsgebiet.
Hoher Schaden am Bankgebäude in Höhr-Grenzhausen
Einem der Männer wirft die Anklage außerdem vor, Anfang des Jahres gemeinsam mit drei bislang unbekannten Komplizen einen Geldautomaten in einer Bankfiliale in Höhr-Grenzhausen gesprengt und daraus knapp 3.000 Euro entwendet zu haben.
Danach soll die Gruppe versucht haben, einen weiteren Geldautomaten in Höhr-Grenzhausen zu sprengen - allerdings ohne Erfolg. Sie konnten den Angaben zufolge kein weiteres Geld erbeuten. Am und im Gebäude der Bank sei bei der Sprengung aber ein Schaden von etwa 750.000 Euro entstanden.
Angeklagte schwiegen beim Prozessauftakt in Koblenz
Beim Prozessauftakt äußerten sich die beiden Angeklagten nicht zu den Vorwürfen. Einer der Verteidiger sagte am Ende der ersten Verhandlung, dass sein Mandant sich zumindest zu seinen Lebensumständen äußern wolle. Die Frage der Richterin, ob der Angeklagte darüber hinaus etwas sagen werde, ließ der Verteidiger unbeantwortet.