Lange wurde diskutiert, jetzt gibt es eine Einigung: Flut-Betroffene im Ahrtal können bis Juni 2026 Anträge auf Fördermittel für den Wiederaufbau stellen.
Bislang galt, dass alle kommunalen und privaten Anträge auf Geld aus dem milliardenschweren Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern bis zum 30. Juli 2023 hätten gestellt werden müssen. Die betroffenen Kommunen hatten wiederholt gefordert, diesen Zeitraum zu verlängern. Angesichts von fast 3.000 Anträgen allein der Kommunen sei die Frist unmöglich einzuhalten, so die Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand (parteilos).
Dreyer froh über Verlängerung der Antragsfrist
Nun hat, nach Auskunft der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, das Bundeskanzleramt einer Verlängerung zugestimmt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte sich bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mehrfach dafür eingesetzt. Sie sei "wahnsinnig froh" über diese Einigung, so Dreyer.
Wiederaufbau im Ahrtal große Herausforderung
Trotz aller bereits erreichten Wiederaufbauschritte sei die zusätzliche Zeit nötig, so Dreyer. Für die unzähligen betroffenen Privatpersonen sei der Wiederaufbau eine erhebliche Herausforderung. Durch Beschaffung von Ersatzgrundstücken, fehlende Gutachten und Mangel an Handwerkern komme es zu Verzögerungen, die nicht von den Flutbetroffenen zu vertreten seien.
Antragsfrist für Wiederaufbauhilfe Kommentar: "Berlin muss den Menschen an der Ahr mehr zuhören"
Rheinland-Pfalz fordert vom Bund, die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe im Ahrtal-Flutgebiet um drei Jahre zu verlängern. Das allein reiche aber nicht, kommentiert SWR-Redakteur Michael Lang.