Das Landgericht Zweibrücken hat zwei Ex-Fallschirmjäger zu Haftstrafen von je zweieinhalb Jahren verurteilt. Es ging um sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung einer Kameradin.
Die Tat in Zweibrücken liegt fast fünf Jahre zurück. Nach einer Feier im Sommer 2018 haben sich die beiden Männer an der Frau vergangen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass ein Angeklagter die damals 18-jährige Kameradin festgehalten hatte und der andere sie vergewaltigte. Verurteilt wurden der eine Mann wegen schweren sexuellen Übergriffs, der andere wegen Vergewaltigung.
Ein Angeklagter hatte sich vor dem Landgericht Zweibrücken nicht geäußert
Der Mann, der ursprünglich aus Meckenheim in Nordrhein-Westfalen stammt, hatte den Geschlechtsverkehr auch eingeräumt. Vor Gericht hatte er ausgesagt, dass dieser aber einvernehmlich gewesen sei. Der zweite Mann, der aus Solingen in Nordrhein-Westfalen kommt, hatte sich vor dem Landgericht in Zweibrücken nicht geäußert.
Vergewaltigungsprozess am Landgericht Zweibrücken
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft. Das Gericht hatte keine Zweifel an den Aussagen der Frau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ehemaliger Soldat bereits wegen Vergewaltigung in Baumholder im Gefängnis
Der Mann aus Solingen verbüßt aktuell eine dreijährige Haftstrafe wegen einer anderen Vergewaltigungstat an derselben Kameradin. Dieser Vorfall hatte sich drei Monate zuvor im März 2018 auf dem Truppenübungsplatz in Baumholder ereignet. Der Prozess dazu fand vor dem Landgericht in Bad Kreuznach statt.