Das Oberlandesgericht Zweibrücken muss sich erneut mit den Öffnungszeiten des Fashion Outlets befassen. Der Bundesgerichtshof hat den Fall zurückgegeben.
An wie vielen Sonntagen im Jahr das Fashion Outlet in Zweibrücken öffnen darf, bleibt weiter unklar. Die Richter des BGH in Karlsruhe sehen noch zu viele offene Fragen und haben entschieden: Das Zweibrücker Oberlandesgericht muss sich erneut mit dem strittigen Thema auseinandersetzen.
Einzelhändler aus Grünstadt wehrt sich gegen Öffnungszeiten am Sonntag
Der Einzelhändler Steffen Jost aus Grünstadt hatte geklagt, dass seine Geschäfte nur vier Mal pro Jahr sonntags öffnen dürfen. Die Geschäfte im Outlet aber bis zu 16 Mal. Dadurch sieht der Modehändler seine und andere Geschäfte in der Region im Nachteil. Es folgte ein langer Rechtsstreit.
Zur Entscheidung des BGH sagte Jost, die aktuelle Regelung schädige nach wie vor die Innenstädte in der Region: "Wir haben Nachteile genug. Warum für Outlets immer Ausnahmeregelungen gemacht werden, ist nicht nachvollziehbar".
Veraltete Regel des Landes Rheinland-Pfalz?
Über Jots`Klage gegen die Sondergenehmigung sollte der Bundesgerichtshof in der inzwischen dritten Instanz entscheiden. Er sagt aber: Das Oberlandesgericht in Zweibrücken muss bei seiner Urteilsbegründung nachbessern.
Das OLG hatte nämlich auf eine Verordnung des Landes aus dem Jahr 2007 verwiesen. Nach dieser Sonderregelung dürfen Geschäfte in der Nähe eines Flughafens sonntags öffnen. Der Zweibrücker Flughafen wird inzwischen aber gar nicht mehr für Linienflüge genutzt. Deshalb hat der Bundesgerichtshof Bedenken, ob die Landesverordnung nicht schon längst veraltet ist.
Kritik auch aus Pirmasens
Der Vorsitzende des Einzelhandelsverbands Pirmasens, Erich Weiss, hofft, "dass die Gerechtigkeit doch noch siegt". Die Entscheidung des BGH mache deutlich, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken nicht rechtens gewesen sei und erneut verhandelt werden müsse. Weiss macht deutlich: "Was Menschen aus Pirmasens im Outlet Zweibrücken kaufen, fehlt bei uns in der Innenstadt an Kaufkraft".
Vorsitzender in Kaiserslautern: "Die Politik muss die veraltete Regel ändern".
Der rheinland-pfälzische Einzelhandelsverband geht in dem Zusammenhang noch einen Schritt weiter. Dessen Geschäftsführer Thomas Scherer wirft dem Land vor, bewusst die Augen vor dem Problem verschlossen zu haben. Die Politik müsse die veraltete Verordnung dringend ändern. Über die Entscheidung des BGH freut sich der aus Kaiserslautern stammende Scherer daher auch.
Arbeitsministerium prüft Landesverordnung
Am Tag der Entscheidung des BGH hat auch das Arbeitsministerium reagiert. Es prüft nun nach eigenen Angaben, ob die Verordnung zum Ladenöffnungsgesetz bestehen bleiben kann. Dabei sei die weitere Entwicklung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken abzuwarten. Wann es dazu kommt, ist noch nicht bekannt.