Prozess vor Landgericht Kaiserslautern

Angeklagter mit emotionaler Aussage im Mordprozess Sembach

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Ein 57-jähriger Mann ist wegen Mordes an seiner Ehefrau in Sembach angeklagt worden. Der Prozess geht über mehrere Verhandlungstage.

Der Ehemann soll seiner Frau laut Staatsanwaltschaft im Februar im Straßenverkehr aufgelauert haben. Mit seinem Fahrzeug soll er dann absichtlich das Auto seiner Frau frontal gerammt haben. Nach der Kollision sei der Mann ausgestiegen und habe seine Frau durch mehrere Schüsse aus seiner Pistole durch die Seitenscheibe der Fahrertür getötet. Die Waffe soll er sich illegal besorgt haben.

Angeklagter macht keine Angaben zur Tat

Zu Beginn der ersten Verhandlung wirkte der Angeklagte aufgelöst. Er weinte, schluchzte und atmete schwer. Immer wieder stützte er seinen Kopf auf die Hände. Auch das Sprechen fiel ihm schwer. Erst, als der Richter ihn etwas beruhigte, konnte er Angaben zu seiner Person machen. Zur Tat selbst machte er keine Angaben. Das übernehmen später im Prozess seine Anwälte. Der vermeintliche Verkehrsunfall wurde damals von einem automatischen Notfallsystem gemeldet. Als die Helfer vor Ort ankamen, entdeckten sie den leblosen Körper der Frau mit mehreren Einschusswunden. Die Helfer konnten die Frau nicht wiederbeleben.

Frau in Sembach wegen Trennungsstreit getötet?

Die Staatsanwaltschaft vermutet als Motiv einen Trennungsstreit. Das Paar habe bereits getrennt voneinander gelebt. Die Frau hatte beim Familiengericht zuvor schon eine Verfügung nach dem sogenannten Gewaltschutzgesetz gegen ihren Ehemann erwirkt. Dem 57-Jährigen wird heimtückischer Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Der Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Am ersten Prozesstag kamen mehrere Zeugen zur Wort, unter anderem ein Notarzt und mehrere Polizisten. Sie schilderten, der Angeklagte habe bei seiner Festnahme sehr gefasst gewirkt. Insgesamt sind für den Prozess neun Termine angesetzt.

Am zweiten Prozesstag verlas der Rechtsanwalt des Angeklagten ein Geständnis. Der Vorsitzende Richter fragte daraufhin den 57-Jährigen, ob die Einlassung korrekt sei - dieser bejahte das.

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SWR