Geht es nach der Volkszählung "Zensus" ist Kaiserslautern keine Großstadt mehr, weil die Stadt demnach weniger als 100.000 Einwohner hat. Für Kaiserslautern spielt das kaum eine Rolle.
Laut einer Berechnung von vor zwei Jahren - dem "Zensus" - ist Kaiserslautern keine Großstadt mehr. So darf sich eine Stadt nämlich nur nennen, wenn sie über 100.000 Einwohner hat. Doch jetzt ist klar: Die Zahlen spielen für Kaiserslautern keine große Rolle.
Melderegister ist für Kaiserslautern ausschlaggebend
Für die Stadt Kaiserslautern sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes andere Zahlen von Bedeutung. Und zwar die aus dem kommunalen Melderegister. Darin steht, dass Kaiserslautern mehr als 101.000 Einwohner hat und somit weiterhin eine Großstadt ist. Für die Kommune und die Bürgerinnen und Bürger ändert sich also erst mal nichts.
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Philip Pongratz, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, sieht die Stadt ohnehin im Aufbruch: "Die Zahl 100.000 ist eine gewisse Symbolik - unabhängig von Förderungen und Zuschüssen, aber das ficht uns nicht an. Wir werden unseren Weg weitergehen. Ob die Stadt jetzt ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger als 100.000 Einwohner hat, das soll uns in unserer Entwicklung nicht stoppen."
Für Land Rheinland-Pfalz ist der "Zensus" wichtiger
Für das Land Rheinland-Pfalz hingegen sei der "Zensus" wichtig, heißt es vom Landesamt. Denn es geht dann unter anderem darum, wie viel Geld Rheinland-Pfalz durch den sogenannten Länderfinanzausgleich bekommt, beziehungsweise an andere Bundesländer bezahlen muss. Und genau deshalb sind die Einwohnerzahlen aus Kaiserslautern für Rheinland-Pfalz von Bedeutung. Der Länderfinanzausgleich soll dafür sorgen, dass die Bundesländer und Kommunen so viel Geld bekommen, dass sie ihre Aufgaben erledigen können.
Beim "Zensus" werden Einwohnerzahlen, Daten zur Bildung, zum Berufsleben und zum Wohnraum erfasst – und zwar anonym. Ehrenamtliche klingeln alle zehn Jahre an der Haustür von Menschen und stellen ihnen Fragen. Es ist verpflichtend, diese zu beantworten. Wer sich weigert, dem droht unter anderem ein Zwangsgeld von 300 Euro.
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