Im Prozess um das unterirdische Rechenzentrum, den sogenannten Cyberbunker, in Traben-Trarbach hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Trierer Landgerichts weitgehend bestätigt. SWR-Rechtsredakteur Kolja Schwartz ordnet die Entscheidung ein und erklärt, warum die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, aber ausdrücklich nicht wegen Beihilfe verurteilt wurden.