Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz können erstmal aufatmen: Öl -und Gaskessel müssen nicht sofort raus und es soll Förderung geben. Was muss ich jetzt wissen in Sachen Heizung?
Ab 2024 sollen neue Regeln für den Bau und die Reparatur von Heizungen gelten. Nun hat die Bundesregierung ihr Vorhaben beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Es soll Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen geben. Eine Austauschpflicht ist vom Tisch.
Die Regelungen sind damit aber noch nicht in Stein gemeißelt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte, er habe dem Gesetz zwar im Kabinett zugestimmt, allerdings in dem Bewusstsein, dass die Fraktionen "weitere notwendigen Änderungen vornehmen werden". So brauche es "angemessene Übergangsfristen" für den Ausbau von Wärmenetzen und "bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff".
- Muss die alte Heizung jetzt raus?
- Was ist, wenn ich eine neue Heizung brauche?
- Was ist, wenn meine alte Heizung nach dem Stichtag kaputt geht?
- Wie lange habe ich Zeit, eine alte Anlage nachzurüsten?
- Muss es denn künftig eine Wärmepumpe sein?
- Ist Wasserstoff auch eine Alternative?
- Lohnt sich noch schnell der Einbau einer neuen Gasheizung?
- Gibt es Ausnahmeregeln?
- Was ist, wenn ich kein Geld für eine Umrüstung habe?
- Gibt es Härtefallhilfen in RLP?
- Was ist, wenn mein Haus zu alt für eine Umrüstung ist?
- Wie sieht es mit der versprochenenen Förderung aus?
Muss die alte Heizung jetzt raus?
Nein, die alte Heizung darf bleiben. Die Bundesregierung hat sich zwar auf ein Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 geeinigt. Das bedeutet aber nicht, dass funktionierende Heizungen ausgebaut werden müssen. Damit können Öl- und Gasheizungen auch nach dem 1. Januar 2024 weiter betrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät etwa bei Heizungen, die jünger als zehn Jahre sind, nicht in Hektik zu verfallen. Hier habe man Zeit, in Ruhe ein langfristig tragbares Konzept für das Gesamtgebäude zu entwickeln, sagt Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale. Ist die Heizung an die 20 Jahre oder älter, bestehe in absehbarer Zeit Handlungsbedarf. "Hier sollten Heizungs-Alternativen wie Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss oder Pelletheizung möglichst bald mit Hilfe eines Energieberaters oder einer Energieberaterin geprüft werden." Wichtig: Nicht alleine die Investitionskosten seien entscheidend. In der Regel lägen die Heizkosten über die nächsten 20 Jahre deutlich höher als die Investitionskosten.
Was ist, wenn ich eine neue Heizung brauche?
Generell gilt: Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.
Und was ist, wenn meine alte Heizung nach diesem Stichtag kaputt geht?
Keine Angst: Wenn die alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann, müssen Hausbesitzerinnen und -besitzer nicht wochenlang im Kalten sitzen, weil etwa Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen. Das geht in der Regel auch viel schneller. Allerdings muss diese Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, damit sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Wie lange habe ich Zeit, eine alte Anlage nachzurüsten?
Für die Nachrüstung einer alten Öl- oder Gasheizung gilt nach dem Stichtag eine Frist von drei Jahren. Möglich wäre zum Beispiel, die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen. Diese wäre dann die Primärheizung, Gas würde nur noch ergänzend genutzt.
Muss es denn künftig eine Wärmepumpe sein?
Nein. Die beteiligten Ministerien - Wirtschaft, Bau, Finanzen - betonen, dass es eine Technologieoffenheit gibt. Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder eine Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Möglich sind auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Ist Wasserstoff auch eine Alternative?
Heizen mit Wasserstoff dürfte für die meisten Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen schon wegen der momentan hohen Anschaffungskosten nicht attraktiv sein. So genannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf aber eingebaut werden. Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Fachleute warnen aber, dass H2-Ready-Heizungen für die Verbrennung von reinem Wasserstoff noch kostspielig umgerüstet werden müssten.
Die wichtigsten Antworten Vor 2024 noch schnell eine Gasheizung einbauen - ist das sinnvoll?
Ab 2024 sollen keine reinen Gasheizungen mehr in Wohnhäusern verbaut werden. Das sorgt in 2023 in Rheinland-Pfalz für hohe Nachfrage. Aber lohnt sich das tatsächlich?
Lohnt sich jetzt noch schnell der Einbau einer neuen Gasheizung?
Wer partout beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, könnte auf die Idee kommen, sich vor dem 1. Januar kommenden Jahres noch schnell einen neuen Brenner einbauen zu lassen. Das ist nach dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes möglich. Aber: Der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas ohnehin definitiv Schluss.
Gibt es Ausnahmeregeln, etwa für hoch betagte Hausbesitzer?
Wer im hohen Alter noch im eigenen Haus wohnt, kann sich ausrechnen, dass sich die Investition in eine umweltfreundliche Heizung kaum auszahlt. Vom Umbauaufwand gerade in älteren Häusern ganz zu schweigen. Die Ampel-Koalition hat festgelegt, dass für Eigentümer und Eigentümerinnen, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt. Geht ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht - allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Was ist, wenn ich kein Geld für eine Umrüstung habe?
Für einkommensschwache Haushalte soll es Härtefallregelungen geben. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am Sonntagabend im "Bericht aus Berlin" der ARD, diejenigen, die wenig Geld haben, sollten "angemessen gefördert" werden, damit sie nicht überfordert werden.
Gibt es bereits Härtefallhilfen in RLP?
Ja, in Rheinland-Pfalz gibt es Härtefallhilfen - und zwar für Privathaushalte, die mit Heizöl, Kohle oder Holzpellets heizen. Diese können voraussichtlich ab Anfang Mai einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums stellt der Bund für Rheinland-Pfalz rund 86 Millionen Euro zur Verfügung, um besonders starke Preissteigerungen auszugleichen. Nach Schätzungen des Ministeriums heizen in Rheinland-Pfalz etwa 500.000 Haushalte mit Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle oder ähnlichen Energieträgern.
Was ist, wenn mein Haus zu alt für eine Umrüstung ist?
Wenn der Gebäudewert und die nötige Investitionssumme für den Heizungsumstieg nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen, soll es auch eine Ausnahme geben.
Wie sieht es mit der versprochenen Förderung aus?
Wer seinen Öl- oder Gaskessel durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt, soll mindestens 30 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Wer eine soziale Härte nachweisen kann oder schneller als vorgeschrieben auf erneuerbare Energie umsteigt, soll einen "Klimabonus" bekommen. Dann könnte die Förderung auf bis zu 50 Prozent der Kosten steigen.