Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist abgelaufen. Aber nicht alle Hauseigentümer im Land haben ihre Erklärung bisher abgegeben - müssen sie jetzt mit Mahnungen rechnen?
Zum Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung im Land hat das rheinland-pfälzische Finanzministerium eine erste Bilanz gezogen. Demnach wurden für drei Viertel der 2,5 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Rheinland-Pfalz die notwendigen Angaben eingereicht. Damit steht Rheinland-Pfalz etwas besser da als der Bundesdurchschnitt. Wie das Ministerium mitteilte, erreichten mehr als 90 Prozent der Feststellungserklärungen die Behörden auf elektronischem Weg.
Für etwa ein Viertel der Liegenschaften wurden bereits Feststellungsbescheide verschickt. Dagegen liegen bisher rund 16.700 Einsprüche vor. Bei bis heute knapp 600.000 Grundsteuerbescheiden ist das ein Anteil von knapp drei Prozent. Ein Teil der Einsprüche habe sich aber bereits schon wieder erledigt, so ein Ministeriumssprecher. Das sei beispielsweise der Fall gewesen, wenn durch den Bescheid Fehler in der Erklärung der Steuerpflichtigen offensichtlich geworden seien.
Bei anderen Einsprüchen geht es nach Angaben von Steuerfachleuten um die Frage, ob die Bewertungsregeln verfassungskonform sind. Die Deutsche Steuergewerkschaft Rheinland-Pfalz und andere Verbände fordern deshalb, bis zur endgültigen Klärung alle Bescheide als vorläufig zu kennzeichnen. Dadurch würde sich ein Teil der Einsprüche erübrigen. Das wurde auf Bund-Länder-Ebene aber bisher abgelehnt.
Vorerst keine Mahnung für säumige Immobilienbesitzer
Wer die Erklärung noch nicht abgegeben hat, wird in den kommenden Wochen noch einmal daran erinnert. Eine Ministeriumssprecherin sagte, damit seien noch keine Mahngebühren verbunden.
Keine generelle Fristverlängerung in RLP
Das Ministerium verwies darauf, dass eine Fristverlängerung nach wie vor im Einzelfall möglich sei. Anders als Bayern etwa hält man in Rheinland-Pfalz aber generell an der Frist 31.1.2023 fest. Bayern hatte sich entschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal zu verlängern - und zwar bis Ende April.
In Rheinland-Pfalz muss für rund 2,5 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke die Grundsteuer neu berechnet werden. Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, die 2025 greift. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuberechnung gefordert.
Steuergewerkschaft befürchtet Arbeitsüberlastung
Die Deutsche Steuergewerkschaft Rheinland-Pfalz warnt vor einer Überlastung der Bediensteten in den Finanzämtern. Mit dem Ablauf der Frist befürchtet sie noch mehr Nachfragen und längere Wartezeiten in den Service-Centern.