Wo darf ich grillen, womit und wie oft? Dazu gebe es im Mietrecht kaum konkrete Regeln, sagt Rechtsanwalt Franz Obst. Gegenseitige Rücksichtnahme sei auch hierbei oft entscheidend.
Ist Grillen mit Gas oder Kohle auf dem Balkon - vor allem in einem Mehrfamilienhaus - einfach möglich?
"Grundsatzfrage ist dabei zunächst einmal: Ist es eine Miet- oder eine Eigentumswohnung", sagt der Koblenzer Rechtsanwalt Franz Obst dem SWR. Bei einer Mietwohnung müsse geschaut werden, was genau im Mietvertrag steht. Der Vermieter dürfe grundsätzlich im Mietvertrag festhalten, dass auf dem Balkon nicht gegrillt werden darf.
Bei Eigentumswohnungen sei es oft in der Gemeinschaftsordnung geregelt, wie und ob gegrillt werden darf.
Kann mir jemand das Grillen im Garten verbieten?
Auch das komme auf die Nachbarn an, sagt Obst. Diese müssten nicht erdulden, dass ununterbrochen gegrillt werde. "Da muss ich eine Regelung mit den Nachbarn finden", betont Obst.
Darf ich theoretisch jeden Tag grillen? Oder kann mir sogar mein Nachbar das Grillen untersagen?
Das sei nirgendwo gesetzlich geregelt, erklärt der Rechtsanwalt. Es gebe zwar Urteile dazu - etwa ein aktuelles vom Landgericht München, "die dann gesagt haben: Also öfter als vier Mal im Monat geht gar nicht." Aber das seien Einzelfallentscheidungen.
Darf mir mein Vermieter pauschal verbieten, auf Terrasse oder Balkon der Mietwohnung zu grillen?
Das könne im Mietvertrag geregelt werden, sagt Obst. Wenn es aber dort nicht explizit drinsteht, könne der Vermieter das nicht generell verbieten. "Dann gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme."
Kein Garten, kein Balkon oder Terrasse: Habe ich ein Anrecht darauf, in öffentlichen Parks o.ä. zu grillen?
"Ein Recht auf Grillen gibt es grundsätzlich nicht", sagt der Anwalt. Da müsse man sich bei den einzelnen Gemeinden informieren, ob, wo und wie gegrillt werden dürfe. So könnten in vielen Kommunen Grillhütten angemietet werden.
Kann ich überall mit Einweg-Grills grillen oder sind die verboten?
In Rheinland-Pfalz sei man vergleichsweise großzügig, beobachtet Obst. Aber vielerorts seien Einweg-Grills verboten, weil sie nicht so standsicher seien und deshalb eine Gefahr von ihnen ausgehen könne.
Falls ich nicht grillen darf - und es trotzdem mache: Was droht mir?
"Im Bereich Ordnungswidrigkeit drohen Bußgelder bis 25.000 Euro", sagt Obst. Das hänge vor allem von der Schadenshöhe ab. Und das werde natürlich beim ersten Mal so auch nicht verhängt. Fahrflässige Brandstiftung sei darüber hinaus aber auch ein Straftatbestand.
Bei Mietern drohe vom Vermieter eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sei auch eine fristlose Kündigung möglich.
Grundsätzlich gelte das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, betont der Rechtsanwalt - gerade in einem Mehrfamilienhaus. Man müsse sich fragen, was man seinen Nachbarn zumuten könne. "Am einfachsten ist, wenn ich meinen Nachbarn einlade und wir grillen zusammen."
Die Fragen stellte Michael Heußler
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