Höhepunkt der närrischen Tage

Kostüme an Fastnacht in RLP - was lässt man lieber, was ist ganz verboten?

Stand
Autor/in
Susanne Weber
Bild von Susanne Weber, Redakteurin bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz

Die närrischen Tage stehen vor dem Höhepunkt, in der Bütt wird ausgeteilt. Närrinen und Narren greifen in die Kostümkiste. Aber dabei kann man auch danebengreifen. Was ist diskussionswürdig oder sogar ganz verboten?

Der Fantasie sind bei der Verkleidung an Fastnacht in RLP kaum Grenzen gesetzt. Ursprünglich spielte die Idee, in eine andere Rolle zu schlüpfen - und damit die Machtverhältnisse auf den Kopf zu stellen - eine entscheidende Rolle. Aber heute gibt es eher Debatten darüber, welche Kostüme und Verkleidungen noch vertretbar sind. Wann wird es sexistisch oder rassistisch? Wo beginnt kulturelle Aneignung?

Blättert man im Archiv des Mainzer Fastnachtsmuseums, finden sich Kostüme, die heute so nicht mehr vorstellbar wären.

Aber Florian Sitte, Präsident des Mainzer Carneval Clubs (MCC), macht klar: "Wir haben beim MCC ein Motto, das lautet: Allen wohl und niemandem weh. Wir wollen den Spiegel vorhalten, ohne jemanden zu verletzen." Die Darstellung des Bundeskanzlers, der nach einem Sturz mit Augenklappe "verziert" war, sei ja schließlich eine Zustandsbeschreibung gewesen. Aber, so sagt Sitte auch, "früher lag wahrscheinlich die Schwelle zum Beleidigtsein etwas höher". Heute müsse man etwas mehr aufpassen.

Kostüme an Fastnacht erzeugen Stereotypen

Das sieht auch die Kulturanthropologin Gabriele Dafft so. Eine Verkleidung etwa als Esel oder als Polizist sei natürlich nicht diskriminierend. Aber durch die Art der Kostümierung, Schminke, oder Knochen im Haar, entstehen auch Bilder, Stereotypen. "Und man muss sich klar machen, die wurden auch in rassistischen Schriften und Propaganda regelrecht konstruiert", sagt die Forscherin.

Wenn schwarze Menschen durch das sogenannte Blackfacing imitiert werden oder eben Indianer, hat man es da mit Kulturen zu tun, mit Ethnien, die ja sehr viel Rassismus und Unterdrückung im Laufe ihrer Geschichte erfahren haben.

Sie wolle sicher nicht zur "Kostümpolizei" werden, sagt Dafft im Gespräch mit dem SWR. Aber man solle sich bewusst werden, worum es in diesem Diskurs gehe. "Der Karneval ist ja auch ein Spiegel der Gesellschaft. Wir haben die Debatte, wie geht man mit Minderheiten um, mit Kolonialismus, Rassismus, welche Sprache benutzen wir."

Diese Kostüme sind kein Problem

Wer also bei der Kostümierung auf Nummer sicher gehen will, kann auch als Tier, Blume, Süßigkeit oder als Fabelwesen gehen. Gerade "Ganzkörper"-Kostüme sieht man immer wieder in der Straßenfastnacht - manche sicher auch, weil sie bei den zu erwartetenden Witterungsbedingungen an den närrischen Tagen ihre Vorteile haben.

Die Fastnacht aber bleibt für Florian Sitte trotz allem der Beweis für die große Freiheit, in der wir leben. "Wir leben in einem freien Rechtsstaat nach freien Demokratie. Und wir müssen so dankbar sein, dass wir diese Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und die Narrenfreiheit haben. Und viele Länder haben das nicht. China, Russland, Türkei. Dort wäre ich wahrscheinlich direkt nach dem zweiten Satz von der Bühne verschwunden."

An Fastnacht in Mainz als Dinosaurier verkleidet
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Welche Kostüme sind tatsächlich gar nicht erlaubt?

Bislang ging es ja eher um den moralischen Aspekt des Verkleidens. Aber vor einigen Kostümen sollte man sich tatsächlich hüten, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Dazu zählen beispielsweise echt aussehende oder originale Uniformen oder Dienstbekleidungen - etwa von Polizisten oder Rettungssanitätern.

Als falscher Polizist herumzulaufen, kann teuer werden. Das stellt nämlich eine strafbare Amtsanmaßung dar. Dazu heißt es im Strafgesetzbuch: "Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Finger lassen sollten Närrinnen und Narren auch von täuschend echt aussehenden Waffen. Wer also als Pirat herumläuft, sollte auf sein Schwert achten. Denn wenn die Waffe zu echt aussieht, kann sie bei anderen Menschen Panik auslösen. Außerdem gelten zu echt aussehende Waffen als “Anscheinswaffen“ und verstoßen gegen das Waffengesetz. Dazu zählen auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen.

Das Tragen rechtsextremistischer und nationalsozialistischer Symbole ist im Übrigen das ganze Jahr über strafbar.

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