Pflegetag in Rheinland-Pfalz

FAQ: Welche Hilfen gibt es für die Pflege zu Hause?

Stand
Autor/in
Jeanette Schindler

Beim rheinland-pfälzischen Pflegetag diskutieren Experten über die Zukunftsfragen und Trends in der Pflege. Aber was ist eigentlich konkret zu tun, wenn nahe Angehörige plötzlich nicht mehr allein zurechtkommen und gepflegt werden müssen?

An wen wende ich mich, wenn ich "häusliche Pflege" brauche?

Erste Ansprechpartner sind die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz. Das sind Anlaufstellen nahe an Ihrem Wohnort, die Sie bei der Organisation häuslicher Pflege kostenlos beraten und unterstützen. Die Fachkräfte machen sich bei einem Hausbesuch ein Bild von der Wohnsituation und wie viel Hilfe benötigt wird. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten sie einen individuellen Hilfeplan. In Rheinland-Pfalz gibt es 135 solcher Pflegestützpunkte.

Privatversicherte könnten sich außerdem an die Beratung von "compass" wenden. Eine kostenfreie Beratung gibt auch das Bundesfamilienministerium mit dem Pflegetelefon unter 030 / 201 791 31.

Welche Unterstützung gibt es, wenn ich meine Eltern selbst betreue?

Dafür gibt es das "Pflegegeld". Allerdings nur ab dem Pflegegrad 2. Den Pflegegrad, also wie pflegebedürftig jemand ist, beurteilt der medizinische Dienst. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person überwiesen und sie kann es verwenden, wie sie will. Wer seine Eltern pflegen will, könnte also seine Arbeitszeit reduzieren und dafür Pflegegeld bekommen.

Wer von einem Angehörigen zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld.

Im Mai beschloss der Bundestag zudem die Pflegereform. Seit Juli hat sich der Pflegebetrag für Versicherte auf 3,4 Prozent erhöht. Dafür wird unter anderem das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Dem Sozialverband VdK ist diese Erhöhung allerdings nicht genug. Wenn Pflegende aufgrund ihrer Aufgabe nicht mehr arbeiten könnten, reiche das Pflegegeld für deren Lebensunterhalt nicht aus, selbst wenn es in der Pflegestufe 5 gezahlt werde, so der VdK Rheinland-Pfalz. Der Verband kündigte zudem an, gegen Teile der Reform zu klagen.

Gibt es Hilfe, wenn ich als pflegender Angehöriger Urlaub machen möchte?

Auch wer seine Mutter oder seinen Vater selbst pflegt, braucht mal Pause. Wenn Sie Urlaub machen wollen oder krank sind, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Dafür gibt es maximal 1.612 Euro im Jahr. Allerdings nur, wenn jemand die Betreuung übernimmt, der nicht näher verwandt ist. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Eltern pflegen und im Urlaub Ihre Schwester oder Ihr Bruder einspringt, gibt es weniger Geld. Das Angebot gibt es nicht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.

Der Auszug aus der Sendung ARD-Buffet vom 09.12.2022 zeigt, wie Pflegeleistungen beantragt werden können:

Diese Ersatzpflege kann man auch stundenweise in Anspruch nehmen, was aber wahrscheinlich selten vorkommt, weil der Aufwand hoch ist. Sie müssen jedes Mal bei der Pflegekasse einen förmlichen Antrag stellen. Die Ersatzpflege kann insgesamt für sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird bei Auszeiten von mehr als acht Stunden am Stück für diese Zeit um 50 Prozent gekürzt. Das könne ebenfalls zu finanziellen Schwierigkeiten führen, sagte eine Sprecherin des VdK Rheinland-Pfalz. Zudem sei es oft schwierig, überhaupt Ersatzkräfte zu finden.

Wer zahlt den Pflegedienst und wie viel?

Nicht alle Kinder können ihre Eltern selbst pflegen. Es gibt dann die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Die Pflegeversicherung zahlt für diese sogenannten Pflegesachleistungen einen höheren monatlichen Betrag als beim Pflegegeld.

Wenn ein ambulanter Pflegedienst, nach Hause kommt, wird von der Pflegeversicherung Pflegesachleistung gezahlt

Wird der Betrag nicht voll ausgeschöpft, können bis zu 40 Prozent für andere Bedürfnisse genutzt werden. Zum Beispiel können Sie das Geld dafür ausgeben, dass jemand mit Ihrer Mutter oder Ihrem Vater spazieren geht oder vorliest.

Gibt es zusätzliche Unterstützung bei der Betreuung?

Ja, Sie können bei der Pflegekasse einen sogenannten Entlastungsbetrag beantragen. Monatlich werden bis zu 125 Euro für zusätzliche Betreuung gewährt, zum Beispiel für Spazierengehen oder Spiele spielen. Allerdings darf das Geld nicht für körperliche Pflege verwendet werden. Außerdem müssen Sie dafür Rechnungen einreichen, die dann erstattet werden.

Bekomme ich Geld, um die Wohnung umzubauen?

Oft ist die Wohnung nicht für die neuen Lebensumstände geeignet. Das Pflegebett passt nicht durch die Schlafzimmertür oder das Badezimmer muss umgebaut werden. Für diese Fälle gewährt die Pflegeversicherung einmalig 4.000 Euro, die für verschiedene Maßnahmen genutzt werden können. Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland genügt eine formlose E-Mail oder ein Brief mit Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person.

Bekomme ich Geld für Hilfsmittel, wie einen Rollstuhl?

Alles was die Pflege erleichtert, die Beschwerden lindert oder eine selbständige Lebensführung ermöglicht, wird von der Pflegeversicherung erstattet. Geht es aber darum, eine Krankheit zu behandeln, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung oder Krankheit vorzubeugen, dann muss die Krankenversicherung zahlen. Entsprechend müssen auch die Anträge entweder bei der Pflege- oder bei der Krankenversicherung gestellt werden. Der behandelnde Arzt, der auch die Verordnung für das Hilfsmittel ausstellt, sagt Ihnen, wo Sie den Antrag stellen müssen.

Ein Pflegebett oder ähnliches werden entweder leihweise überlassen oder für den Pflegebedürftigen angeschafft. Die Schwierigkeit liegt darin, dass Krankenversicherung oder Pflegekasse die Notwendigkeit einer solchen Anschaffung anerkennen. Ist das geschafft, werden die Kosten voll übernommen. Wenn das Bett oder die Waschwanne neu gekauft werden, müssen Sie zehn Prozent der Kosten, aber maximal 25 Euro, zuzahlen.

Bekomme ich auch Geld für Pflegemittel wie Windeln?

Ja, auch für Einmalhandschuhe, Windeln, Absaugkatheter oder Infusionsbeutel, die verbraucht werden, gibt es einen Zuschuss. Das sind zehn Prozent der Kosten und maximal 40 Euro im Monat. Laut VdK Rheinland-Pfalz funktioniert das ohne großen bürokratischen Aufwand. Dafür muss nur ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden, alles andere wird von den Anbietern eingeleitet und Pflegehilfsmittel werden geliefert.

Welche Hilfe bekomme ich mit Pflegestufe 1?

Schwierig wird es für alle Pflegebedürftige, denen nur der Pflegegrad 1 bescheinigt wurde. Hier werden nur Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich gewährt. Die Betroffenen erhalten auch vom Sozialamt keine Hilfe zur Pflege, selbst wenn ihr Einkommen und ihr Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken.

Werden auch Wohngemeinschaften unterstützt?

Es ist auch möglich, eine eigene Wohngruppe zu bilden. Die Pflegeversicherung unterstützt das gemeinsame Wohnen von Pflegebedürftigen, weil es wirtschaftlicher ist und Studien zufolge auch gesundheitsfördernd. Wird eine Wohngruppe neu gegründet zahlt die Pflegeversicherung pro Person 2.500 Euro als Anschubfinanzierung, insgesamt aber maximal 10.000 Euro. Ziehen mehr als vier Personen zusammen, werden die 10.000 Euro unter allen aufgeteilt.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden dann in einem "Pflegepool" zusammengelegt und daraus zum Beispiel die notwendigen Pflegekräfte gezahlt.

Muss die Wohnung umgebaut werden, gewährt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Bewohnerin und Bewohner. Insgesamt aber maximal 16.000 Euro.

Wo bekomme ich Unterstützung, wenn Pflegegeld und meine Einkünfte nicht reichen?

Wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, springt der Staat ein. Die Differenz wird dann über das Bürgergeld von der Sozialhilfe finanziert. Der Pflegebedürftige muss allerdings zunächst sein eigenes Vermögen einsetzen und darf maximal 10.000 Euro als Rücklage behalten. Paare dürfen 20.000 Euro behalten. Auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners wird mit berücksichtigt. Den Antrag auf "Hilfe zur Pflege" können Sie beim zuständigen Sozialamt stellen. Hier können Sie auch nach weiteren Hilfeleistungen fragen.

Welche Hindernisse gibt es bei der Antragstellung?

Angehörige von Pflegebedürftigen klagen über den sehr großen bürokratischen Aufwand. Für alles müssten Anträge gestellt werden und die Entscheidung würde meist lange dauern. Zudem seien die Anträge oft schwierig auszufüllen, viele Belege müssten vorgelegt werden. Auch der Sozialverband VdK fordert, dass die Betroffenen leichter an Hilfe kommen. Und zu guter Letzt reichten die erstatteten Beträge meist nicht aus, um pflegende Angehörige zu entlasten oder den Pflegebedürftigen das Leben zu erleichtern.

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