Staat übernimmt Abschlag

So funktioniert die Energie-Soforthilfe im Dezember

Stand
Autor/in
Matthias Weber

Der Staat zahlt Gas- und Fernwärmekunden ab sofort einmalig den Dezember-Abschlag. Damit sollen Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), die sogenannte Dezemberhilfe, wurde Mitte November von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher direkt entlastet werden. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie hier:

Das ist die Dezemberhilfe

Die Dezemberhilfe, oft auch als Einmalzahlung Wärme bezeichnet, ist eine einmalige Entlastung bei den Kosten für Erdgas und Fernwärme für Dezember dieses Jahres. Sie ist geregelt im Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG).

Darum wurde die Dezemberhilfe eingeführt

Weil die Energiekosten seit Beginn des Ukraine-Krieges erheblich angestiegen sind, will die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Das soll in zwei Schritten geschehen, wie es eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission im Oktober vorgeschlagen hat. In einem ersten Schritt übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme für diesen Dezember - die Dezemberhilfe.

Danach greift eine Gas- und Wärmepreisbremse, die der Bundestag inzwischen gebilligt hat. Diese tritt ab März 2023 in Kraft. Zudem gilt der für März ermittelte Entlastungsbetrag rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar .

Wer die Dezemberhilfe bekommt

Die einmalige Hilfe für Dezember erhalten Privathaushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh). Voraussetzung: Sie nutzen das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen. Dazu kommen alle Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich sowie in der medizinischen Versorgung, unabhängig vom Verbrauch.

So wird der Entlastungsbetrag errechnet

Bei der Dezemberhilfe wird nicht der tatsächliche Gasverbrauch im Dezember berücksichtigt. Stattdessen wird der Jahresverbrauch herangezogen, den der Erdgaslieferant im September 2022 prognostiziert hat. Dieser geschätzte Jahresverbrauch wird durch 12 geteilt und mit dem für Dezember vereinbarten Gaspreis multipliziert. Die so errechnete Summe entspricht dann der Höhe der Entlastung.

In einem zweiten Schritt ermittelt der Energielieferant schließlich über die Jahresabrechnung den genauen Entlastungsbetrag. Nach Abgleichung sind sowohl Nachzahlungen als auch zusätzliche Rückerstattungen möglich.

Fernwärmekundinnen und Fernwärmekunden erhalten dagegen einen Pauschalbetrag als Entlastung. Dieser errechnet sich aus dem im September gezahlten Abschlag zuzüglich 20 Prozent davon, um voraussichtliche Preissteigerungen zu berücksichtigen.

Das müssen Wohnungseigentümer tun, um die Hilfe zu bekommen

Eigentümer und Eigentümerinnen von Häusern und Wohnungen sowie dezentral versorgte Mieterinnen und Mieter (also solche, die eigene Verträge mit dem Energielieferanten haben und direkt von dort Wärme beziehen) erhalten den Entlastungsbetrag direkt vom Versorger. Je nach Zahlungsart müssen sie nun aktiv werden oder nicht.

Das müssen Mieter tun, um die Hilfe zu bekommen

Mieterinnen und Mieter, die keinen direkten Vertrag mit dem Versorger haben, sondern Gas oder Fernwärme über ihre Nebenkosten bezahlen, müssen zunächst nichts tun. Sie müssen aber auch meist länger auf die Dezemberhilfe warten. Die Hilfe läuft hier über den privaten Vermieter oder die Immobiliengesellschaft. Die Bewohner erhalten die Soforthilfe somit mit ihrer nächsten Heizkostenabrechnung, für die die Vermieterinnen und Vermieter ein Jahr Zeit haben. Dort wird die Hilfe mit den Vorauszahlungen und den tatsächlichen Kosten verrechnet.

Wer die Soforthilfe versteuern muss

Eine Besteuerung ist im Gesetz nicht formuliert, soll aber laut Bundeswirtschaftsministerium noch geregelt werden. Die Bundesregierung plant, dass nur Menschen, die mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdienen, die Einmalzahlung versteuern müssen.

Damit folge man der Empfehlung der Gaspreiskommission und schaffe einen sozial gerechten Ausgleich, sagte SPD-Vizefraktionschef Achim Post in der vergangenen Woche. Es gehe darum, "insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen zu unterstützen - denn diese sind es, die die steigenden Energiepreise am deutlichsten im eigenen Geldbeutel spüren".

Hilfe für Heizöl und Pellet nur im Härtefall

Wer mit anderen Brennstoffen heizt - etwa Öl oder Pellets - bekommt keine Soforthilfe. Bundesregierung und Expertenkommission begründen das damit, dass der Preis für Öl nicht so stark gestiegen sei wie der für Gas. Die Bundesregierung hat aber eine Härtefallregelung beschlossen. Wer seine Rechnung für Heizöl oder Pellets nachweislich nicht mehr bezahlen kann, soll die Möglichkeit bekommen, beim Jobcenter einen Zuschuss zu beantragen. Bei der Antragsprüfung sollen auch Schonvermögen berücksichtigt werden.

Stand
Autor/in
Matthias Weber