Gegen die Bescheide zur Neuberechnung der Grundsteuer sind bei rheinland-pfälzischen Finanzämtern bereits rund 112.000 Einsprüche eingegangen. Das teilte das Landesamt für Steuern in Koblenz mit.
Noch keine Zahlungsaufforderung
Der Rechtsbehelf des Einspruchs könne nur innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Bescheids eingereicht werden. Bisher seien knapp 940.000 Grundsteuerbescheide verschickt worden. Eine Zahlungsaufforderung war damit nicht verbunden: Erst ab 2025 erheben die Kommunen die entsprechend neu berechnete Grundsteuer.
Seit April gibt es Erinnerungen
Nach Angaben des Landesamtes sind bisher rund 2,1 Millionen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in Finanzämtern eingegangen. Dies seien weit über 80 Prozent der insgesamt knapp 2,5 Millionen zu erwartenden Erklärungen, teilte die Sprecherin des Amtes mit. Die Frist zur Abgabe war Ende Januar ausgelaufen. Danach schließt sich in Rheinland-Pfalz ein Erinnerungsverfahren an. Falls bis Anfang April kein Erklärungseingang im Finanzamt verzeichnet wurde, werde per Schreiben von den Finanzämtern an die Abgabepflicht erinnert, hieß es.