Der vorgelegte Entwurf des Reformstaatsvertrags sieht einschneidende Änderungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern vor. Auch die Online-Seiten und Social-Media-Kanäle von SWR Aktuell könnten davon betroffen sein.
- Worum geht es beim Reformstaatsvertrag?
- Wo sollen die öffentlich-rechtlichen Sender sparen?
- Was würde sich im Online-Bereich und bei Social Media ändern?
- Wie reagiert die ARD auf die geplanten Reformen?
- Wie geht es jetzt weiter?
Worum geht es?
Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen nach dem Willen der Bundesländer effizienter arbeiten. Das heißt: Die Kosten sollen reduziert werden. In dem Entwurf für den Reformstaatsvertrag sind eine Reihe von Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden sollen. Auch auf die Gestaltung der Online-Auftritte und Social-Media-Kanäle der Landesrundfunkanstalten - wie den SWR - hätte dies Auswirkungen.
Wo soll gespart werden?
Nach den Plänen der Rundfunkkommission der Bundesländer sollen mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF eingestellt werden. Welche dies sind, steht noch nicht fest. Eine Bestandsgarantie gibt es nur für den Kindersender KiKA und das Internet-Angebot funk. Im Bereich Kultur sollen nur noch eines der beiden Programme, 3sat oder Arte, erhalten bleiben.
Was würde sich im Online-Bereich und bei Social Media ändern?
Der Entwurf der Länder sieht eine Verschärfung beim Verbot der "Presseähnlichkeit" für öffentlich-rechtliche Internetangebote vor. Das heißt konkret: Es soll weniger Text und stattdessen mehr Video- und Audioinhalte geben.
Bislang sieht der Reformstaatsvertrag zudem vor, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Texten ein sogenannter Sendungsbezug vorhanden sein muss. Das bedeutet, Nachrichten können erst dann auf den Online-Seiten und Social-Media-Kanälen von SWR Aktuell veröffentlicht werden, wenn im Fernsehen oder Radio darüber berichtet wird.
Die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab (SPD), begründete die Verschärfung in einem BR24-Interview damit, dass der Sendungsbezug von den öffentlich-rechtlichen Sendern aktuell "sehr extensiv ausgelegt" werde.
Nur kurze Schlagzeilen bei Breaking News
Lediglich für Eilmeldungen (Breaking News) wären kurze Schlagzeilen erlaubt. Bei Unwettern oder Gefahrenlagen dürften also detaillierte Informationen über die aktuelle Lage erst mit Verzögerung veröffentlicht werden. Für die Leserinnen und Leser von SWR Aktuell würde dies also weniger Informationen zur Folge haben.
Wie reagiert die ARD auf die geplanten Reformen?
Der derzeitige ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke sieht in einigen Punkten des Entwurfs der Länder noch Diskussionsbedarf. Zu den möglichen Einschnitten bei den Online-Angeboten schreibt Gniffke auf LinkedIn: "Wir wollen euch aber mit verlässlichen, aktuellen Informationen versorgen können - egal, ob ihr die Tagesschau um 20:00 Uhr schaut oder euch online informiert."
Die Landessenderdirektorin Rheinland-Pfalz des SWR, Ulla Fiebig, betont, dass die Pläne im Widerspruch zum Programmauftrag stünden, gerade auch jüngere Menschen mit Informationen zu versorgen. "Wir müssten selbst in aktuellen Ereignis- oder Gefahrenlagen erst einmal im Radio einen Beitrag senden, bevor wir im Netz auch Text - z.B. Liveticker oder Infotafeln bei Instagram - anbieten dürften."
Auch für ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab sind die geplanten Einschränkungen nicht mit dem Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks vereinbar. "Die beabsichtigte Regelung gefährdet die publizistische Qualität und widerspricht dem Informationsbedürfnis der Menschen. Gerade die Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe würde deutlich erschwert."
Was die Erhöhung des Rundfunkbeitrages angeht, haben ARD und ZDF im November Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie wollen erreichen, dass der Rundfunkbeitrags erhöht wird. Hintergrund war damals, dass die Bundesländer die Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, auf Eis gelegt hatten.
Wie geht es jetzt weiter?
Bis zum Ende der Anhörungsfrist zu den Reformplänen waren mehr als 15.000 Stellungnahmen bei der koordinierenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei eingegangen. In Kraft treten kann der Staatsvertrag erst, wenn auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 12. Dezember eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Der Beitrag soll 2025/26 bei 18,36 bleiben. Außerdem soll die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig einfacher geregelt werden. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Entwurf aber nur ihren Landtagen zur Zustimmung vorlegen, wenn ARD und ZDF ihre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zurückziehen. Das hat ARD-Intendant Kai Gniffke bereits abgelehnt. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde entscheidet, ist nicht bekannt.