In Baden-Württemberg laufen am Mittwoch die letzten Corona-Regeln aus. Dann gelten nur noch einige bundesweit geregelte Maßnahmen bis 7. April. Ein Überblick.
Baden-Württemberg hebt zum ersten März seine Corona-Verordnung auf. Damit fallen alle durch das Regelwerk noch bestehenden Schutzmaßnahmen.
Welche Regeln fallen zum 1. März 2023 weg?
Wer ins Krankenhaus muss oder eine Pflegeeinrichtung besucht, ist ab 1. März 2023 nicht mehr verpflichtet, einen Corona-Test zu machen. Ab dem 1. März 2023 müssen Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen keine Maske mehr tragen. Gleiches gilt für Personal sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern.
Auch die Absonderungsregel fällt dann weg: Wer bisher einen positiven Corona-Test hatte, sollte sich offiziell absondern und zuhause bleiben. Im Freien herumlaufen durfte man trotzdem, bei zu wenig Abstand musste aber eine Maske getragen werden. Diese Regelungen fallen ab dem 1. März.
Künftig fällt auch an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal weg. Gleichzeitig müssen an allen Schulen auch vulnerable Kinder wieder am Präsenzunterricht teilnehmen und können sich nicht befreien lassen. Schon erteilte Befreiungen gelten höchstens bis Ende des Schuljahres.
Welche Regeln gelten noch?
In Baden-Württemberg bleibt die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung bestehen. Sie regelt unter anderem die Durchführung der Abschlussprüfungen im Schuljahr 2022/2023 - mit aktuell noch längeren Bearbeitungszeiten bei schriftlichen Prüfungen - und gilt noch bis Ende des Schuljahres.
Maßnahme gegen Unterrichtsausfall BW lockert Corona-Regeln für schwangere Lehrerinnen
Vor Weihnachten haben Krankheitsfälle und Personalmangel für viel Unterrichtsausfall gesorgt. Nach den Ferien gibt es nach SWR-Informationen eine leichte Entlastung für die Schulen.
Eine Maskenpflicht bleibt allein für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen bis zum 7. April bestehen.
Wer aus einem Gebiet mit einer besorgniserregenden Virusvariante kommt muss schon vor dem Besteigen des Fliegers nach Deutschland einen negativen Test vorlegen. Die Regelungen hierfür gelten aktuell noch bis zum 7. April, das ist der Karfreitag. Danach läuft das Infektionsschutzgesetz aus.
Wie ist die aktuelle Corona-Lage?
In Baden-Württemberg sind in der vergangenen Woche 70 Menschen an oder mit einer Corona-Infektion gestorben. Deutschlandweit waren es 564 Menschen. 115 Corona-positive Menschen liegen derzeit in Baden-Württemberg auf der Intensivstation, die Hospitalisierungsinzidenz beträgt 6,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 110,6 - Expertinnen und Experten weisen jedoch darauf hin, dass der Kennwert lediglich eine geringe Aussagekraft besitzt, da inzwischen wenig getestet wird.
Fachleute sprechen in Deutschland zunehmend von einer endemischen Lage. Diese Einschätzung teilt auch das Sozialministerium in Baden-Württemberg und sieht in diesem Winter den Übergang von der Pandemie zur Endemie.
Direktor der Heidelberger Virologie Kräusslich: Corona als normale Infektionskrankheit einstufen
Aus Sicht des Heidelberger Virologen Hans-Georg Kräusslich wird es Zeit, Corona als "normale Infektionskrankheit" einzustufen, trotz der Situation in China.
Weltweit hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) allerdings weiterhin den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Das ist die höchste Alarmstufe der WHO.
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