Das geplante Verbot von Gas- und Ölheizungen trifft nicht nur Eigentümer - sondern auch Mieter. Was mit dem Heizungsgesetz auf sie zukommen kann, erklärt der Deutsche Mieterbund BW.
Ein Gesetzentwurf des Bundes sieht vor, dass ab 2024 weitestgehend keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Am Freitag diskutiert der Bundesrat über das umstrittene Gesetzesvorhaben - denn das Gesetz hätte nicht nur Folgen für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Laut Deutschem Mieterbund Baden-Württemberg kann sich der Einbau einer neuen Heizung auch auf Mieterinnen und Mieter auswirken. Ein Überblick.
- Höhere Miete durch Wärmewende?
- Steigende Energiekosten für Mieter?
- Weitere mögliche Nachteile für Mieter
- Kritik an Modernisierungsumlage
Könnte die Wärmewende in Deutschland zu höheren Mieten führen?
Laut Deutschem Mieterbund Baden-Württemberg müssen Mieterinnen und Mieter mit Mieterhöhungen rechnen. Denn im neuen Förderkonzept der Bundesregierung würden "Regelungen zur Sozialverträglichkeit für Mieterinnen und Mieter" fehlen, heißt es auf SWR-Anfrage.
"Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen und Mindesteffizienzstandards für die schlechtesten Gebäude einzuführen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird", heißt es in der Antwort weiter.
Steigen die Energiekosten für Mieterinnen und Mieter?
Durch den Austausch von Heizungen könnten laut Deutschem Mieterbund Baden-Württemberg auch erhöhte Heizkosten auf Mieterinnen und Mieter zukommen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn zum Heizen teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen von den Vermieterinnen und Vermietern eingebaut würden.
Der Interessenverbund hält die Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten für nicht ausreichend. Heizkosten sollten für die Mieterinnen und Mieter nach der Sanierung sinken, fordert der Verbund.
Welche Nachteile für Mieter durch Wärmewende und teurer Energie?
Klimaschutz im Gebäudebereich ist laut Deutschem Mieterbund Baden-Württemberg eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sei eine gerechte Verteilung der Kosten wichtig. "Dafür braucht es eine umfassende Reform der Modernisierungsumlage", heißt es vom Interessenverbund. "Dem Gesetz mangelt es bisher an ausreichendem Mieterschutz und sozialer Abfederung, da nur in Ausnahmefällen geringere Kosten über die Modernisierungsmieterhöhung als bisher auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden können."
Kritik äußert der Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg gegenüber dem Förderkonzept der Bundesregierung, da dieses hauptsächlich selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer adressiere. Die Probleme bei der Weitergabe von Förderungen im Mietwohnungsbereich werde damit nicht abgedeckt. Auf diese Weise stehe es Vermieterinnen und Vermietern frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Laut Deutschem Mieterbund Baden-Württemberg werden nur in fünf bis zehn Prozent der Fälle eine Förderung beantragt. Daher müsse geregelt werden, dass Vermieterinnen und Vermieter die Förderung von den umgelegten Kosten abziehen müssten, unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen hätten oder nicht.
Mieterbund: Darum sollte die Modernisierungsumlage überdacht werden
Die Modernisierungsumlage müsse aus Sicht des Deutschen Mieterbunds Baden-Württemberg zwingend abgeschafft oder deutlich gesenkt werden. Mit Beibehaltung der jetzigen Modernisierungsumlage würde ein Großteil der Kosten von den Mieterinnen und Mietern zu tragen sein: 8 Prozent Umlage von 60.000 Euro ergibt eine Mieterhöhung von 4.800 Euro pro Jahr, wovon bei einer durchschnittlichen 70 Quadratmeter-Mietwohnung gesetzlich 2.520 Euro pro Jahr auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden könnte.
Die Modernisierungsumlage konfrontiert Mieterinnen und Mieter mit hohen Mieterhöhungen, die wiederum zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung aus ihren Wohnvierteln führen könnte, kritisiert der Mieterbund. Dies liege vor allem an der Konstruktion der Modernisierungsumlage, die soziale, ökologische und ökonomische Fehlanreize setze.
Früheres Aus für Öl- und Gasheizungen? BW-Bauministerin: Heizungspläne treffen am Ende auch die Mieter
Neue Öl- und Gasheizungen könnten aus Klimaschutz-Gründen schon 2024 deutschlandweit verboten werden. Von der CDU in BW hagelt es Kritik an dem Vorschlag.
Verbot von Öl- und Gasheizungen: Was Mieter und Eigentümer wissen müssen (32)
Ab 2024 soll’s keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr geben. So sieht es ein Gesetzentwurf aus Wirtschafts- und Bauministerium vor, der für politischen Streit und viele offene Fragen sorgt. Wann müssen alte Gasheizungen ersetzt werden? Welche Kosten kommen auf Mieter und Vermieter zu? Kann etwa der Umbau zur Wärmepumpe auf Mieter umgelegt werden? Was für Ausnahmen wird’s geben? Dazu sprechen wir mit Dr. Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund.
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Weiterführende Links:
Details zu den Plänen vom Wirtschaftsministerium
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html
Wann welche Heizung ersetzt werden muss und Folgen für Mieter
https://www1.wdr.de/nachrichten/energie-heizen-oelheizung-gasheizung-gebaeudeenergiegesetz-100.html
Was bedeuten die Pläne für Immobilienbesitzer
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/gasheizung-oelheizung-verbot-folgen-immobilienbesitzer-101.html
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