Digital klemmt's bei den Behörden: Der Bund hatte beschlossen, dass bis Ende 2022 die wichtigsten Anträge online ausgefüllt werden können. Geklappt hat das im Land aber nicht.
In der Regel funktionieren die meisten Behörden in Baden-Württemberg noch immer wie vor 60 Jahren. Das heißt zum Beispiel im Bürgerbüro: Hingehen und Nummer ziehen. Ändern sollte sich das eigentlich mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), das der Bund beschlossen hatte. 575 verschiedene Verwaltungsleistungen sollten dadurch online abrufbar sein. So sollten Bürgerinnen und Bürger sich zum Beispiel digital ummelden, Elterngeld oder einen Schwerbehindertenausweis beantragen können.
Fünf Jahre Zeit war für die bundesweite Umsetzung eingeplant, die ist Ende 2022 abgelaufen. Auch in Baden-Württemberg wurde das Ziel verfehlt.
Gesetz zu bürokratisch?
Für Fachleute wie Ralf Daum, der an der Dualen Hochschule in Mannheim E-Government lehrt, sind die Gründe dafür offensichtlich. "Man kann eine Verwaltungsdigitalisierung nicht verordnen. Man kann nicht ein Gesetz machen und sagen: 'In fünf Jahren sind wir alle digital'", sagt Daum dem SWR. Genau das ist aber passiert.
Für Daum ist das OZG ein alter Bekannter. Wer sich mit dem Gesetz beschäftigt hat, ist nicht überrascht, dass es mit der "digitalen Behörde" bis Ende 2022 nicht geklappt hat. Schon das Vorgehen ist sehr bürokratisch.
Für Daum liegt der erste Fehler schon darin, die Verwaltungsdienstleistungen eins zu eins ins Netz zu übertragen. Denn das bedeutet seiner Meinung nach, dass sich auch mögliche schlechte Strukturen verfestigen, weil man sie mit einer bestmöglichen IT-Lösung unterstützt. Stattdessen hätte man Prozesse neu denken und vereinfachen müssen, so Daum.
Kommunen arbeiten mit unterschiedlicher Software
Man hat sogar einen ganzen Verwaltungsapparat rund um das Onlinezugangsgesetz aufgebaut und festgelegt, dass sich Bund, Länder und Kommunen die Arbeit aufteilen. Gar nicht so einfach, denn die Kommunen arbeiten alle mit unterschiedlicher Software und eigenen Abläufen.
Stefan Krebs ist als sogenannter Chief Information Officer beim Land Baden-Württemberg für die Digitalisierung zuständig und sagt: "Eine vergleichbare Aufgabe gab es vorher nicht, über alle Verwaltungsebenen hinweg einheitliche, allgemein verwendbare Verfahren zu finden. Das war eine Herkulesaufgabe."
Kann Kommunen nicht "zwingen"
In Baden-Württemberg wollte man es einfach machen: Eine Plattform für alle Behördengänge. Doch längst nicht alle Kommunen bieten dort ihre Leistungen an. "Zwingen kann ich die Kommunen nicht", sagt Krebs.
So kommt es, dass zum Beispiel in Kirchheim unter Teck und Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) mehr als 200 verschiedene Behördengänge online möglich sind. In 350 der insgesamt 1.101 Kommunen im Land kann man aber gerade mal eine Sache online erledigen. Bisher bedeutet für die Kommunen Digitalisierung nämlich vor allem eines: zusätzliche Arbeit.
Wichtig jetzt: "Am Ball bleiben"
Sowohl Ralf Daum als auch Stefan Krebs sagen: Jetzt müssten einheitliche Standards bei Strukturen und Abläufen her, wie Aufträge künftig online abgewickelt werden. Da habe die Entwicklung bisher zu lange gedauert.
Unterstützung bei der Digitalisierung gibt es von den E-Government-Koordinatorinnen und -Koordinatoren. Sie sollen den Landkreisen bei der Umsetzung helfen. Ganz nach dem Motto: dranbleiben. So sieht das auch Ralf Daum von der Hochschule in Mannheim.
Dieses Jahr soll das Nachfolgegesetz, das Onlinezugangsgesetz 2.0, kommen. Dann womöglich ohne feste Zeitvorgabe, bis wann es umgesetzt sein soll.