Die Liberalen wollen einen kleineren Landtag und haben genügend Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt. Das Innenministerium hält das Ansinnen aber für verfassungswidrig.
Das baden-württembergische Innenministerium hat das Volksbegehren der FDP zur Verkleinerung des Landtags gestoppt. Die Liberalen hätten zwar ausreichend Unterschriften eingereicht, der angestrebte Gesetzentwurf sei aber aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, teilte das Innenministerium am Montagabend mit.
Es begründete seine Ablehnung damit, dass nach dem Entwurf der FDP die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht habe als die Persönlichkeitswahl. Darin sieht das Ministerium einen Verstoß gegen Artikel 28 der Landesverfassung, in dem das Wahlverfahren definiert und hierbei die Persönlichkeitswahl an erster Stelle vor dem Element der Verhältniswahl genannt werde.
Mehr als 10.000 Unterschriften für "XXL-Landtag verhindern!"
Die Liberalen hatten vor einem Monat mehr als 10.000 Unterschriften beim Ministerium eingereicht. Die FDP wollte mit dem Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!" die Anzahl der Wahlkreise im Land um fast die Hälfte reduzieren. Damit sollte eine Aufblähung des Parlaments verhindert werden. Anstatt 70 sollte es künftig nur noch 38 Wahlkreise analog zur Bundestagswahl geben. Damit werde die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduziert, hieß es.
Liberale wollen die Zahl der Wahlkreise fast halbieren BW-Landtag verkleinern: FDP sammelt genügend Unterschriften für ein Volksbegehren
Die FDP in BW will den Landtag reduzieren. Für ein entsprechendes Volksbegehren brauchte sie 10.000 Unterstützer-Unterschriften - die haben die Liberalen jetzt beisammen.
Das Innenministerium erklärte zur Begründung, je weniger Wahlkreise es gebe, desto kleiner sei auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhielten - die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt würden. Das Prinzip der Persönlichkeitswahl werde aus Sicht des Ministeriums zu weit zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Daher lehne man den Antrag der FDP für das Volksbegehren ab.
FDP will vor den Verfassungsgerichtshof ziehen
Die FDP sieht darin "eine ausschließlich taktisch motivierte Entscheidung" von Innenminister Thomas Strobl (CDU), wie FDP-Landeschef Michael Theurer sagte. "Es drängt sich der Verdacht auf, dass es Thomas Strobl und dem von ihm geführten Innenministerium vor allem darum geht, auf Zeit zu spielen." Die Ablehnungsgründe seien nicht stichhaltig und vorgeschoben. Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Hans-Ulrich Rülke, sagte, dass sich an dem Wahlverfahren auch mit dem FDP-Modell überhaupt nichts ändere.
Die Liberalen kündigten den Gang vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg an. Die FDP werde juristische Schritte ergreifen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, für eine Verkleinerung des Landtags zu stimmen, sagte Theurer.
"Der Verfassungsgerichtshof wird feststellen, dass Herr Strobl nicht gut in Mathe ist und er unser Volksbegehren zulassen muss", sagte Rülke. "Denn hätte Herr Strobl Recht, dann wäre das jetzige Wahlrecht ohne unseren Vorschlag ebenfalls verfassungswidrig." Die FDP-Landtagsfraktion war im Frühjahr 2023 bereits mit einem Gesetzentwurf im Landtag gescheitert, der für ein kleineres Parlament sorgen sollte.