Trickserei bei Mindestlohn

Zollkontrolle bei Barbershops in Ulm: Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet

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Hannah Schulze
Hannah Schulze

In Ulm und im Alb-Donau-Kreis haben Zollermittler die Friseurbranche unter die Lupe genommen. In 5 von 13 Fällen leitete das Hauptzollamt Strafverfahren ein.

Ein Team der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm hat im August und September in Ulm und im Alb-Donau-Kreis insgesamt 13 Herrenfriseure und Barbershops überprüft. Bei fünf von ihnen wurden Verstöße in Hinblick auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und der Nichteinhaltung des Mindestlohnes festgestellt. Der Zoll hat in diesen Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Kontrolle in Barbershops: Trickserei bei Mindestlohn

Fünf von 13 höre sich erstmal viel an, sagte ein Sprecher des Hauptzollamtes im Gespräch mit dem SWR. Es handele sich jedoch, wie in der Gastronomie, um eine "hoch fluktuative Branche, die nur Mindestlohn bezahlt." In diesen Branchen würden generell schneller Verstöße vorgefunden als in anderen.

"Bei den Strafverfahren handelt es sich insbesondere um den Verdacht auf Mindestlohnverstoß", so der Sprecher weiter. Häufig fehle die Arbeitszeitdokumentation - und die braucht der Zoll: "Wenn der Betrieb im Moment der Kontrolle keine Stundenaufzeichnung hat, gibt das Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich." Sonst könne der Mindestlohn nicht errechnet werden. Dass keine Stundenaufzeichnung vorlag, sei bei den aktuellen Kontrollen "recht häufig" vorgekommen.

Wir als Zollverwalter müssen Stundenaufzeichnungen haben und die müssen auch vorgehalten werden - und da kennen wir kein Pardon.

Beim Mindestlohn könne am meisten getrickst werden: Lohnsplitting, Stunden falsch abrechnen, Beträge in bar auszahlen, Beträge außerhalb der Bücher laufen lassen. "Das macht es uns sehr schwierig, der Sache auf den Grund zu gehen, weil wir ganz genau schauen müssen: Was wird dort gemacht und wie werden die Bücher geführt."

Handwerkskammer Ulm prüft Betriebsleiterpflicht

Begleitet wurden die Zollermittler teilweise von Expertinnen der Handwerkskammer Ulm. Sie setzten bei den Kontrollen den Fokus auf die sogenannte Betriebsleiterpflicht. Das betrifft vor allem Barbershops, die auch Haarschnitte anbieten. Denn die Regel gilt: So lange es wirklich nur um den Bart geht, kann ein Barbershop auch ohne Friseurmeister legal betrieben werden. Geht es darüber hinaus, muss ein Betriebsleiter her. Die rote Linie ist quasi der Brillenbügel.

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Daher hatten sich Zoll und Handwerkskammer für die Kontrollen zusammengetan. "Wir machen ja vor allem die Schwarzarbeit und den Mindestlohn", erklärt der Sprecher des Hauptzollamtes Ulm, "aber was wir en passant immer feststellen ist, wie der Betrieb geführt wird." Man habe feststellen können, dass es Betriebe gibt, "die mit Strohleuten als Betriebsleiter arbeiten, die selten da sind und nur vorgeschoben werden."

So hatte eine Friseurmeisterin aus der Region dem SWR bereits Ende August anonym berichtet, dass Inhaber sie mehrfach kontaktiert hätten, um ihr eine Scheinbeschäftigung als Meisterin anzubieten. Dieser Spur sei man nachgegangen, so das Hauptzollamt Ulm, der Verdacht habe sich bewahrheitet.

Strohleute als Betriebsleiter

Und das ernüchternde Ergebnis der Handwerkskammer Ulm bei den aktuellen Kontrollen: Nur eine Betriebsleiterin wurde persönlich angetroffen. Bei den anderen werde nun weiter geprüft. Sollte sich der Verdacht erhärten, werde ein kammerinternes Verfahren eingeleitet - "und das kann bis zur Löschung des Unternehmens gehen", so die Handwerkskammer.

Zum Vergleich: Aufgrund fehlender Voraussetzungen, wie das Fehlen eines Betriebsleiters, wurden seit 2010 im gesamten Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Ulm 56 Handwerksbetriebe "gelöscht", mehr als die Hälfte davon waren Friseurbetriebe. Und das bei insgesamt 130 verschiedenen Handwerksberufen. Die Handwerkskammer bringt es so auf den Punkt: "Sie sehen, Löschungen beziehungsweise Betriebsuntersagungsverfahren aufgrund fehlender Voraussetzungen treten im Friseurhandwerk gehäuft auf."

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