Nach der Kontrolle am Donnerstag zu Schwarzarbeit und Mindestlohn hat das Ulmer Hauptzollamt mehr als 60 Verfahren eingeleitet. 140 Unternehmen waren unter die Lupe genommen worden.
120 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Ulm hatten am Donnerstag die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert. In mehr als 140 Betrieben zwischen Ostalb und Bodensee war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unterwegs, mehr als 300 Beschäftigte wurden kontrolliert. Das Fazit der Ermittelnden am Freitag: In 63 Fällen besteht der Verdacht, dass Beschäftigte nicht angemeldet waren oder dass ihnen nicht der geltende Mindestlohn bezahlt wurde, 42 Bußgeldverfahren und 21 Strafverfahren wurden eingeleitet.
Die Zollbeschäftigten hatten Betriebe wie Pizzerien, Bäckereien und Cafés ins Visier genommen, aber auch Sonnen- und Nagelstudios, Spielhallen, Auto-Waschstraßen und Lieferdienste. Damit sei man in Branchen unterwegs gewesen, die nach Erfahrung der FKS besonders anfällig für Schwarzarbeit und Verstöße gegen den Mindestlohn seien, so ein Sprecher des Hauptzollamtes Ulm.
Mindestlohn-Kontrollen von der Ostalb bis zum Bodensee
Die Prüf-Teams waren in nahezu allen Landkreisen von der Ostalb bis zum Bodensee unterwegs. Sie machten auch Kontrollen in Heidenheim, Ulm, Biberach und Göppingen. Bei der groß angelegten Aktion wurden sie von Beamtinnen und Beamten der Steuerfahnung unterstützt.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: 2022 mehr als 5.200 Verfahren eingeleitet
Im vergangenen Jahr leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Ulm laut Mitteilung 5.226 Verfahren ein. Der Schaden für die Sozialsysteme betrug über zehn Millionen Euro. Daher werde man auch künftig zur Prävention ähnliche Schwerpunktprüfungen, sowohl bundesweit als auch regional, mit einem erhöhten Personaleinsatz durchführen, hieß es dazu weiter. Dies sei ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Arbeitgeberprüfungen würden dabei im Vordergrund stehen.
Seit Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro pro Stunde. Hierauf hat jeder Beschäftigte Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, seien unwirksam und würden bei Aufdeckung geahndet. Manipuliert werde beim Stundenlohn beispielsweise, indem Beschäftigte als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige ausgegeben werden, teilte das Hauptzollamt Ulm weiter mit.
Razzien gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße
Mehrere Verdachtsfälle Mindestlohn: Zoll kontrolliert in Heidelberg
Zollbeamte haben am Donnerstag in Heidelberg kontrolliert, ob den Beschäftigten der Mindestlohn von zwölf Euro gezahlt wird. Bundesweit gab es solche Kontrollen.
Bezahlung unter Tarif- und Mindestlohn? Stadt Karlsruhe will Vorwürfe von Reinigungskraft prüfen
Die Stadt Karlsruhe prüft Hinweise, nach denen Reinigungskräfte privater Firmen im Auftrag der Stadt unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden. Eine Reinigungskraft hatte die Vorwürfe erhoben.