Geldstrafe oder Kündigung

Strengere Regeln für Kindergärten in Heidenheim

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Autor/in
Volker Wüst
Volker Wüst
Onlinefassung
Maren Haring
Maren Haring

Geldstrafe bei häufigerem zu spät Abholen, Kündigung bei ständigem Fehlen: Der Gemeinderat in Heidenheim hat am Donnerstag strengeren Regeln für die Kindergärten der Stadt zugestimmt.

Der Gemeinderat von Heidenheim hat am Donnerstag strengeren Regeln in den städtischen Kindergärten zugestimmt. Demnach sollen Eltern künftig beispielsweise mindestens 25 Euro bezahlen, wenn sie ihr Kind mehrmals zu spät abholen. Aber auch das unentschuldigte Fehlen von Kindern an mehreren Tagen und ein massiv die Gruppe störendes Verhalten sollen strenger gehandhabt werden.

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Zehn Mal unentschuldigt fehlen kann eine Kündigung bedeuten

Eine sofortige Kündigung ist laut den neuen Regeln beispielsweise dann möglich, wenn ein Kind mehr als zehn Tage lang unentschuldigt fehlt oder wenn das Kind seelisch, körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, die Eltern aber keine Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Die Stadt kann auch kündigen, sollte das Kind andere Kinder oder das Personal erheblich belästigen oder gefährden. Die neuen Regeln gelten ab sofort.

Klarere Regeln bei Krankheiten

Der Heidenheimer Gemeinderat hat auch klarere Regeln beschlossen, wenn Kinder erkranken. Demnach dürfen nur gesunde Kinder in Kindergärten zur Betreuung abgegeben werden. Erkranken Kinder während der Betreuung, müssen sie von den Eltern abgeholt werden.

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