Viele Reisende und Pendler haben offenbar umgeplant: An den Bushaltestellen und am Ulmer Hauptbahnhof sind am Montagmorgen kaum Pendler und Schüler anzutreffen. Auf den Straßen ist mehr los.
- Private Zugbetreiber wie SWEG und Go Ahead betroffen
- Was fährt in Ulm und was nicht?
- Busse im Ostalbkreis fahren voraussichtlich
- Landkreis Heidenheim: Wenig Ausfälle im Busverkehr
- Viele Anfragen bei Reisebüros in Ulm
- Teilweise Fernunterricht an Berufsschulen
- Schüler dürfen daheim bleiben - Arbeitnehmer nicht
- Wird versäumte Arbeitszeit bezahlt?
Es fahren kaum Busse und Straßenbahnen in Ulm und Neu-Ulm. Pendler, Schüler und Reisende haben sich offenbar auf den Streik im öffentlichen Nahverkehr eingestellt und umgeplant.
Wie die Gewerkschaft ver.di angekündigt hat, soll den ganzen Montag über kein Zug in der Region fahren, weder im Fern- noch im Regionalverkehr. Während am Ulmer Hauptbahnhof und an den Bushaltestellen kaum Reisende anzutreffen sind, ist es auf den Straßen, wie der B10/B28, voll.
Private Zugbetreiber wie SWEG und Go Ahead betroffen
Dabei spiele die Betreibergesellschaft keine Rolle, so die Gewerkschaft, da die von DB Netz betriebenen Stellwerke nicht besetzt sein werden und somit auch die Züge privater Anbieter größtenteils nicht fahren können. Die SWEG, die unter anderem Donaubahn und Brenzbahn bedient, erwartete am Montag erhebliche Störungen auf vielen ihrer Strecken. Auch Go Ahead ging davon aus, dass am Montag kein Zugverkehr möglich ist. Das Unternehmen ist unter anderem auf den Strecken zwischen Ulm und Stuttgart und zwischen Aalen, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart unterwegs.
Massive Verkehrseinschränkungen Das war der Streik-Montag in BW
Am Montag hat ein gemeinsamer Warnstreik von ver.di und EVG deutschlandweit große Teile des öffentlichen Verkehrs lahmgelegt. Informationen dazu gibt es hier.
Der Nahverkehr wird am Montag weitgehend zum Erliegen kommen, warnte Maria Winkler von ver.di. Ihr Rat an die Bürgerinnen und Bürger: Wer kann, sollte von zu Hause aus arbeiten, da voraussichtlich mehr Menschen als üblich das Auto nutzen und die Straßen dadurch sehr verstopft sein werden. Sollte eine Fahrt mit dem ÖPNV dringend notwendig sein, sollte man sich vorher erkundigen, ob die Linie tatsächlich fährt.
Was fährt in Ulm und im Alb-Donau-Kreis - und was nicht?
In Ulm und im Alb-Donau-Kreis ist nicht nur der Eisenbahnverkehr betroffen, zusätzlich werden auch Busse und Straßenbahnen bestreikt. Der Nahververkehrsverbund DING teilte mit, dass die Busse der RAB, RBA und der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) betroffen sind. Für das Ulmer und Neu-Ulmer Stadtgebiet teilen die SWU mit, was die Folgen sind: Die Linien 1, 2, 5, 9, 13 und 14 fahren überhaupt nicht. Die Linien 4, 7, 10, 11, 15 und E fahren eingeschränkt. Lediglich die Linien 6, 8, 12, 16 und 17 fahren wie gewohnt. Genaueres können die Fahrgäste auf echtzeit.swu.de nachlesen.
Busse im Ostalbkreis fahren voraussichtlich
Im Ostalbkreis sind fast alle Busunternehmen in privater Hand und fahren wie gewohnt, teilt ein Sprecher des Verkehrsverbunds OstalbMobil mit. Ausnahme sei die Regio-Bus-Stuttgart (RBS), sie wolle einige Linien bestreiken. Betroffen seien Verbindungen zwischen Aalen, Ellwangen und Abtsgmünd. Konkrete Linien teilt OstalbMobil auf seiner Internetseite mit.
Landkreis Heidenheim: Wenig Ausfälle im Busverkehr
Auch im Kreis Heidenheim fahren die Busse zumeist wie üblich, davon geht die Heidenheimer Verkehrsgesellschaft HVG aus. Es fallen demnach aber die Fahrten der Buslinie 593 der Regionalverkehr Alb-Bodensee, RAB, aus, die Langenau, Niederstotzingen und Sontheim verbindet.
Viele Anfragen bei Reisebüros in Ulm
Bei den Reisebüros in Ulm ist die Lage angespannt. Auch wenn es sich nicht um Massen an Reisenden handele, wie Jasmin Hubel, Inhaberin eines Reisbüros in der Ulmer Innenstadt erläutert. Jede einzelne Buchung müsse manuell geprüft werden. Dafür habe sie auch am Samstag nochmal extra Zeit eingeplant. Für Pauschalreisende entstünden keine Mehrkosten. Die Umbuchung ist bei der Dienstleistung inbegriffen - denn Streik gilt in dem Fall als höhere Gewalt, so Bernd-Holger Köpler vom ADAC Württemberg.
Teilweise Fernunterricht an Berufsschulen
An der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule in Ulm hat Schulleiter Lorenz Schulte schon am Freitagmorgen eine Entscheidung gefällt: "Wir gehen in den Hybrid-Unterricht!". Die Schülerinnen und Schüler kämen aus ganz Deutschland. Alle, die vor Ort sind, sollen in den Unterricht. Alle anderen werden digital zugeschaltet. "Corona hat uns ja gezeigt, wie's geht", sagt der Schulleiter gegenüber dem SWR.
An der Robert-Bosch-Schule in Ulm beispielsweise findet der Unterricht aber wie gewohnt statt. Man könne nicht einschätzen, wer kommt und wer nicht, so Schulleiter Stefan Rawe. Es gebe kein Fernangebot, der Aufwand sei zu groß. Für alle, die im Ulmer Stadtgebiet wohnen, sieht er keine Probleme. Für alle aus dem Umland schon. "Wenn ein Tag Schule ausfällt, dann ist es halt so", sagt Rawe dem SWR.
Schüler dürfen daheim bleiben - Arbeitnehmer nicht
Grundsätzlich besteht die Schulpflicht auch bei Streik, darauf weist die SWR-Rechtsredaktion hin. Wenn Schülerinnen und Schüler wegen des Streiks ihre Schule aber nicht erreichen können, dürfen sie zu Hause bleiben, teilt das Kultusministerium mit. Notwendig sei eine Entschuldigung ähnlich einer Krankmeldung. Ein Nachweis sei dagegen nicht erforderlich.
Anders sieht es bei der Arbeit aus: Auch sie findet trotz Streik statt. Und die Beschäftigten sind verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen und alles Zumutbare dafür zu unternehmen: Früher aufstehen, Auto oder Fahrrad benutzen, Staus und Umwege einplanen, Fahrgemeinschaften bilden. Höhere Kosten, die dadurch entstehen, tragen sie selbst.
Wird versäumte Arbeitszeit bezahlt?
Arbeitszeit, die sie wegen des Streiks versäumen, wird auch nicht bezahlt. Und ob Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sie nachholen können, ist eine Frage der Absprache mit Chefin oder Chef. Falls man nicht alles getan hat, um trotz Streik pünktlich zur Arbeit zu kommen, und es wird einem nachgewiesen, kann das sogar eine Abmahnung zur Folge haben. Stichwort "Homeoffice": Das ist in vielen Fällen sinnvoll und auch möglich, einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmerinnen und -nehmer aber nicht.
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