Seit langem steht ein schrottreifer Unfallwagen auf einem "Park & Ride-Parkplatz" bei Westhausen (Ostalbkreis) - jetzt hat die Gemeinde dem Halter eine Frist für die Entsorgung gestellt.
Der Halter eines auf einem Parkplatz bei Westhausen im Ostalbkreis abgestellten Schrottautos muss das Fahrzeug bis spätestens Ende der Woche abholen. Das hat die Gemeinde dem SWR mitgeteilt. Am vergangenen Wochenende sei der stark verbeulte Dacia noch auf dem Parkplatz zwischen der A7 und der B29 gestanden, hieß es dazu weiter. Die Verwaltung hatte den Halter des Wagens in Rheinland-Pfalz ausfindig gemacht. Sollte dieser die Frist und eine mögliche Nachfrist verstreichen lassen, werde das Auto zu Müll erklärt und auf seine Kosten entsorgt, so ein Sprecher der Gemeinde.
Schrottauto auf Parkplatz - Pflanzen wachsen aus Unfallwagen
Ein häufiger Nutzer des "Park & Ride-Parkplatzes" hatte eine Lokalzeitung über das seit mindestens anderthalb Jahren geparkte Schrottauto informiert, so wurde der Missstand öffentlich. Wie sich herausstellte, müssen sich das Landratsamt des Ostalbkreises und die Gemeinde Westhausen offenbar gegenseitig den Ball zugeschoben haben, wer den lädierten Unfallwagen denn eigentlich hätte erkennen und melden müssen. Zumindest das hat sich Ende letzter Woche geklärt: Der Platz gehört zur Gemarkung Westhausen, deshalb ist die Gemeinde als Ortspolizei für Fristen und Geldbußen zuständig.
Für die Pflege des Platzes - das Zurückschneiden von Begrenzungssträuchern etwa - ist dagegen der Kreis zuständig, genauer gesagt seine Straßenmeisterei. Die hätte das verbeulte Auto eigentlich melden müssen. Und der schwer lädierte Dacia, in dessen offenem Motorraum inzwischen Pflanzen wachsen, musste im Grunde auffallen. Eine Sprecherin des Landratsamts hat dem SWR mitgeteilt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien auf Grund dieses Falles "sensibilisiert worden", in Zukunft aufmerksamer zu sein.
Für Halter von abgestellten Schrottautos kann es teuer werden
Dem ADAC zufolge handelt es sich um einen Einzelfall, herrenlos abgestellte Autos seien kein ernstes Problem. Zuständig ist demnach immer der Eigentümer der jeweiligen Straße oder Fläche, in der Regel also Bund, Land oder Kommune. Üblicherweise wird ein hellroter Punkt auf das Schrottauto geklebt, mit einer Frist zur Entfernung. Laut ADAC lohnt sich das anonyme Abstellen eines Autos nicht. Für den Halter kann es nämlich richtig teuer werden, wenn Flüssigkeiten, etwa Öl, in den Boden sickern. Die Beseitigung dieser Umweltsünde muss er ebenfalls selbst bezahlen.
In Fällen, in denen der Halter nicht ermittelt werden kann, bezahlt das übrigens die Allgemeinheit, hat das Landratsamt Ostalb dem SWR auf Anfrage mitgeteilt.