Im Prozess vor dem Landgericht Ulm um eine Geiselnahme in Ulm hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft und die Einweisung in die Psychiatrie für den Angeklagten gefordert.
Im Geiselnahme-Prozess vor dem Landgericht Ulm hat die Staatsanwaltschaft am Montag acht Jahre Haft und die zeitlich unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie für den angeklagten ehemaligen Soldaten gefordert. Und zwar wegen Geiselnahme in sieben Fällen sowie Freiheitsberaubung und Nötigung in fünf Fällen. Der 44-Jährige hatte Ende Januar in einem Café am Ulmer Münsterplatz zwölf Menschen in seine Gewalt gebracht.
Die Verteidigung geht von einem minderschweren Fall aus und fordert ein Strafmaß von höchstens vier Jahren und sprach sich ebenfalls für die dauerhafte Einweisung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus aus. Beide Seiten gehen davon aus, dass der ehemalige Bundeswehr-Soldat nach zwei Afghanistan-Einsätzen an einer posttraumatischen Belastungsstörung, PTBS, leidet.
Prozess um Geiselnahme: Einweisung in Psychiatrie gefordert
Auch der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten in der Verhandlung am Montag deshalb Schuldunfähigkeit attestiert und sich dafür ausgesprochen, den 44-Jährigen in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen. Der frühere Soldat habe nach seinen Auslandseinsätzen eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Er hatte demnach schon mehrmals versucht, sich umzubringen.
Ab dem Moment, als der Angeklagte einen Tag vor der Tat die Waffenattrappen kaufte, habe es für ihn kein Zurück mehr gegeben: Er wollte sich von der Polizei erschießen lassen, so der Psychiater. Dafür fuhr der 44-Jährige Ende Januar nach Ulm und nahm in einem Café in der Innenstadt zwölf Geiseln. Der Mann hatte die Tat zum Prozessbeginn gestanden.
Das Urteil in dem Prozess um die Geiselnahme am Ulmer Münsterplatz wird am Dienstagvormittag erwartet.