100 Menschen haben am Donnerstag in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) der Opfer des Messerangriffs vom 5. Dezember 2022 gedacht. Der "unbedingte Wille zum Frieden" stand dabei im Fokus.
Am Donnerstag hat sich der Messerangriff von Illerkirchberg zum zweiten Mal gejährt. 100 Menschen kamen zusammen, um an die ermordete Schülerin und ihre schwer verletzte Freundin zu erinnern. In der Gemeinde gebe es immer noch Schmerz und Trauer, sagte Illerkirchbergs Bürgermeister Markus Häußler (parteilos) vor der Veranstaltung dem SWR. Es gebe jedoch auch den unbedingten Willen zum Frieden. Daher habe man in diesem Jahr diesen Friedenswunsch in den Fokus des gemeinsamen Gedenkens gestellt.
Der 5. Dezember 2022 brachte unfassbares Leid in die Gemeinde, so Bürgermeister Häussler. Damals griff ein später verurteilter Mann, ein Geflüchteter aus Eritrea, zwei Mädchen auf dem Schulweg an. Eine 14-jährige Schülerin wurde getötet. Ihre 13-jährige Freundin wurde schwer verletzt. Der damals 27-jährige Täter wurde kurze Zeit später gefasst. Im Sommer 2023 wurde er verurteilt.
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Im Juni 2024 hat die Gemeinde den "Illerkirchberger Friedensweg" eingerichtet. Er beginnt am Tatort und führt bis auf den Schlossberg. Er soll wachsen und einmal die gesamte Gemeinde umschließen. Am Weg sind Tafeln aufgestellt, mit Zitaten und Gedanken zum Frieden, die zum Nachdenken anregen sollen. Den Anfang macht ein Zitat aus einem Brief der Eltern des getöteten Mädchens. "Was uns bleibt, ist die tiefe Sehnsucht nach Frieden in unserer Heimat und Gemeinde."
Diesen Friedensweg gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gedenkveranstaltung am Donnerstag gemeinsam. Viele Jugendliche, Freundinnen und Mitschüler des 14-jährigen Opfers waren dabei. Im Anschluss sprachen sich Vertreter der katholischen, der evangelischen und auch der alevitischen Gemeinde in ihren Ansprachen für Frieden aus.
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Abschiebung steht nicht zur Diskussion
Der verurteilte Täter verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eine Abschiebung des Mannes in sein Heimatland Eritrea stehe derzeit nicht zur Diskussion, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger auf SWR-Anfrage. Die Verbüßung der Freiheitsstrafe habe grundsätzlich Vorrang, eine Abschiebung komme daher erst nach 15 Jahren Haft in Betracht.
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