Das Landgericht Ulm hat am Dienstag einen 32-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte gemeinsam mit zwei Komplizen eine Frau in Blaustein brutal überfallen.
Dreieinhalb Jahre Gefängnis - so lautet das Urteil des Landgerichts Ulm für einen 32-jährigen Mann, der sich an einem Raubüberfall in Blaustein (Alb-Donau-Kreis) beteiligt hat. Im Juni 2022 hatte er gemeinsam mit zwei Mittätern eine junge Frau in ihrem Haus in Blaustein überfallen und dabei schwer verletzt. Dabei raubten sie Uhren im Wert von mehr als 20.000 Euro. Die beiden anderen Tatverdächtigen sind noch nicht gefasst.
Urteil des Landgerichts Ulm: Kein Schwerer Raub
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe von mehr als neun Jahren gefordert. Doch das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung nicht dem Vorwurf des Schweren Raubes. Es stufte die Tat als minderschweren Fall ein. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert.
Am ersten Prozesstag ließ der 32-Jährige über seinen Verteidiger ein Teilgeständnis vorlesen. Er gab zu, sich an dem Überfall beteiligt zu haben. Allerdings habe er nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen. Er gab zudem an, bei der Tat im Juni 2022 in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen zu sein. Weiter wollte er sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Opfer aus Blaustein sagte ausführlich aus
Am selben Tag sagte auch das Opfer aus, eine zum Tatzeitpunkt 25 Jahre alte Frau. Sie schilderte detailreich, wie sie zunächst bis zur vorübergehenden Bewusstlosigkeit gewürgt und ihr anschließend Pfefferspray ins Gesicht gesprüht wurde. Als ihr dann einer der Täter mit einem Messer drohte und nach Geld im Haus fragte, rettete sie ein Geräusch auf dem Nachbargrundstück, das die drei Täter fliehen ließ.
Sie leide noch heute an den Folgen des brutalen Überfalls, erzählte die Frau beim Prozessauftakt unter Tränen im Gerichtssaal. Nicht nur psychisch durch Ängste und Schlafstörungen. Sie habe auch noch immer Probleme mit den Augen, die durch das Pfefferspray geschädigt wurden und kann deshalb ihren Beruf als Kosmetikerin nicht mehr ausüben.