Klage gegen Zwischenlager abgewiesen

Atommüll darf weiter in Gundremmingen lagern

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Torsten Blümke
Torsten Blümke

Die Lagerung von Atommüll auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks in Gundremmingen bleibt erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage von fünf Anwohnern abgewiesen.

Im atomaren Zwischenlager in Gundremmingen (Kreis Günzburg) kann weiter Atommüll gelagert werden. Fünf Anwohner, die wegen Sicherheitsbedenken die Lagerung stoppen wollten, sind mit ihrer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gescheitert.

Gerichtshof: Zwischenlager in Gundremmingen ist sicher

Das atomare Zwischenlager sei ausreichend sicher, so die Begründung der Verwaltungsrichter. Der Schutz gegen Störfälle oder Materialermüdung sowie gegen Angriffe von außen sei gewährleistet. Das Gericht stützte sich dabei auf mehrere Gutachten. Selbst wenn das Lagergebäude infolge eines absichtlichen Absturzes eines großen Flugzeugs einstürzen würde, würden die Castor-Behälter den Belastungen soweit standhalten, dass höchstens sehr wenig radioaktive Strahlung austreten würde, heißt es.

Absturz eines Militärflugzeugs "unwahrscheinliches Szenario"

Der Absturz eines Militärflugzeugs mit Bomben an Bord während eines Übungsfluges sei ein "unwahrscheinliches Szenario". Solche Übungsflüge fänden nur ganz ausnahmsweise und nicht in dieser Region statt, so die Auffassung des Gerichts. Auch gegen das Eindringen von Menschen sei das Zwischenlager gut geschützt.

Anwohner können Beschwerde gegen Entscheidung einlegen

Die Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Gundremminger Zwischenlager entfernt wohnen, können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs noch Beschwerde einlegen. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen.

Der Unfall ereignete sich im stillgelegten Kernkraftwerk Gundremmingen.
2021 ging der letzte Block des Atomkraftwerks Gundremmingen vom Netz. Die auf 40 Jahre befristete Genehmigung für das Einlagern von Behältern mit Brennelementen gilt nach dem Urteil aus München nun weiter.

Atomkraftgegner Kamm widerspricht Gericht

Der Atomkraftgegner Raimund Kamm zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung in München. In einem Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk widersprach Kamm dem Argument des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Gefährdung durch einen Flugzeugabsturz oder einen gezielten Terrorangriff sei extrem unwahrscheinlich. Solche Szenarien seien durchaus denkbar, so Kamm.

Man werde weiterhin für ein sichereres Zwischenlager streiten. Ob auf juristischem Wege, sei bisher aber noch unklar. Die Klage von Anwohnern des Zwischenlagers habe die Bürgerinitiative vor sieben Jahren eingereicht, allein diese lange Zeitspanne bis zum heutigen Urteil zeige: Den Widerstand aufrechtzuerhalten, erfordere einen langen Atem. Kamm kritisiert zudem, dass immer noch kein Endlager gefunden sei. Deshalb müsste die Zwischenlagerung besser abgesichert werden.

Nukleare Entsorgung läuft noch bis mindestens 2046

Der letzte Block des Atomkraftwerks Gundremmingen ging Ende 2021 vom Netz. Die auf 40 Jahre befristete Genehmigung für das Einlagern von Behältern mit Brennelementen gilt nach dem Urteil aus München nun weiter. Nach Angaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung läuft sie noch bis zum Jahr 2046. Derzeit lagern in Gundremmingen 127 Castorbehälter mit entsorgten Brennelementen.

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