Nach dem tödlichen Unfall auf der B28 zwischen Neu-Ulm und Senden im Oktober ist der damalige Unfallverursacher angeklagt worden. Ein 22-Jähriger war bei dem Unfall gestorben.
Ende Oktober vergangenen Jahres ist bei einem Unfall auf der B28 zwischen Neu-Ulm und Senden ein 22-jähriger Autofahrer ums Leben gekommen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Memmingen Anklage gegen einen 28-Jährigen erhoben. Er soll damals betrunken und mit zu hohem Tempo unterwegs gewesen sein, und den Unfall verursacht haben.
Rasen und Alkohol: Anklage lautet auf fahrlässige Tötung
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen dem SWR mitteilte, lautet die Anklage auf vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr sowie auf fahrlässige Tötung. Begründet werden die Vorwürfe damit, dass der 28-Jährige zu betrunken war, um noch Auto zu fahren und zusätzlich sehr schnell unterwegs gewesen war. Der Mann habe zwischen 1,5 und 2 Promille Alkohol im Blut gehabt und sei mit mehr als 200 Stundenkilometern gefahren, so der Sprecher.
22-Jähriger war sofort tot
Bei dem Unfall war der 28-Jährige laut Polizei auf der rechten Spur auf ein Auto vor ihm aufgefahren. Darin saß ein 22-Jähriger aus Senden, der nach einem Treffen mit Freunden in Ulm auf dem Heimweg war. Er starb noch an der Unfallstelle. Der 28-Jährige wurde leicht verletzt. Der Unfall sorgte für großes Aufsehen, schon kurz darauf fanden sich Angehörige des jungen Mannes an der Unfallstelle und in der Feuerwehrwache ein.
Große Trauerfeier in der Ditib-Moschee in Ulm
Zur Trauerfeier in der Ditib-Moschee in Ulm kamen nach Zeitungsberichten rund 3.500 Menschen. Die Anteilnahme war groß, der 22-Jährige hatte beim TSV Senden Fußball gespielt, hatte laut "Schwäbischer Zeitung" musiziert und einen großen Freundeskreis gehabt. Das Fußballspiel am Tag nach dem Unfall war abgesagt worden.
Prozessstart vor dem Amtsgericht Neu-Ulm steht noch nicht fest
Die Anklage gegen den Unfallverursacher ist zwar erhoben, ein Prozesstermin steht allerdings noch nicht fest. Zunächst müsse das Amtsgericht Neu-Ulm die Anklage noch zur Hauptverhandlung zulassen, so die Staatsanwaltschaft. Aufgrund des erwarteten Strafmaßes von unter vier Jahren Haft werde der Fall zudem nicht vor dem Landgericht Memmingen, sondern vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verhandelt. Generell sind aufgrund der Vorwürfe bis zu fünf Jahren Haft möglich. Beim Amtsgericht Neu-Ulm ist die Anklage eingegangen. Diese werde nun auf Zulassung zur Hauptverhandlung geprüft, so ein Gerichtssprecher. Ein Termin zum Prozessstart steht daher noch nicht fest.