Klage der Adoptivkinder – es soll um 500 Millionen Euro gehen

Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller: Erbstreit vor Gericht beginnt

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Katja Stolle-Kranz
Katja Stolle-Kranz
Martin Miecznik
SWR Aktuell Autor Martin Miecznik

Es ist ein spektakulärer Erbstreit, der am Montag vor dem Ulmer Landgericht verhandelt wird. Es soll um 500 Millionen Euro des Ulmer Drogerieunternehmers Erwin Müller gehen.

Der Erbstreit in der Ulmer Drogeriefamilie Müller geht am Montag in die nächste Runde. Dann wird die Klage von drei Adoptivkindern des Unternehmenschefs Erwin Müller vor der Zivilkammer des Landgerichts Ulm verhandelt. Sie klagen gegen einen Vertrag, der bei der Adoption zum Verzicht auf einen Pflichtanteil des Erbes geschlossen wurde. Der Streitwert der Klage soll sich auf insgesamt 500 Millionen Euro belaufen.

Erbstreit am Ulmer Landgericht: Was die Adoptivkinder wollen

Kläger sind die drei Adoptivkinder des 91-jährigen Ulmer Unternehmers. Dabei handelt es sich nach Medienberichten um zwei Brüder und die Ehefrau eines der beiden. Erwin Müller soll sie einst bei der Jagd kennengelernt haben. Später hat er sie adoptiert, sich aber gleichzeitig ihren Verzicht auf das Erbe vertraglich zusichern lassen. Das wollen diese nun rückgängig machen und klagen gegen Erwin Müller und seine Ehefrau.

Formfehler beim Adoptionsvertrag?

Bei der Klage geht es jetzt laut Gericht um die "Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts". Müllers Adoptivkinder fechten den Verzicht im damaligen Adoptionsvertrag wegen angeblicher Formfehler an und wollen ausbezahlt werden. Der Unternehmer wehrt sich allerdings dagegen und will die Adoptionen wegen groben Undanks rückgängig machen.

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