Die Stadt Tübingen darf eine Verpackungssteuer erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Verpackungssteuer stehe nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Außerdem sei sie eine örtliche Steuer, so die Richter. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) freut das Urteil. Damit sieht er auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.
Mehr von SWR Aktuell Baden-Württemberg
Aktuell, regional, multimedial Die SWR Aktuell-App - Nachrichten auf Handy und Tablet
Die SWR Aktuell-App bringt aktuelle und regionale Nachrichten aus dem Südwesten aufs Smartphone und Tablet. Alle Details zur App und die Links zum Download gibt es hier.