Beschluss ist unanfechtbar

Windpark bei Schloss Lichtenstein: Naturschutzinitiative scheitert vor Verwaltungsgerichtshof

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Eine Naturschutzinitiative ist mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Streitthema: Der Windpark in der Nähe von Schloss Lichtenstein.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat einen Eilantrag gegen den Bau eines Windparks bei Lichtenstein (Kreis Reutlingen) abgelehnt. Die deutschlandweit aktive Naturschutzinitiative wollte die Errichtung von fünf Windrädern in der Nähe von Schloss Lichtenstein stoppen.

Artenschutz kein ausreichendes Argument für Baustopp

Die Einwände der Initiative bezüglich des Artenschutzes teilte der Verwaltungsgerichtshof nicht. Insbesondere konnte er sich im Rahmen der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit des Eilverfahrens nicht davon überzeugen, dass es weitergehende Betriebseinschränkungen zum Schutz des Rotmilans bedarf. Der Betreiber hatte sich bereits dazu verpflichtet, die Anlagen während der Brutzeit des Rotmilans abzuschalten.

Rodungsarbeiten können beginnen

Der Beschluss des Gerichtshofs ist nicht anfechtbar. Die Errichtung der Anlage konnte folglich im Vorhinein nicht gestoppt werden. Schon im Januar können deshalb die ersten Rodungsarbeiten für den Windpark beginnen.

Ende Juli dieses Jahres hatte das Landratsamt Reutlingen die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Windräder erteilt. Gegen diese Genehmigung richtete sich der Eilantrag der Naturschutzinitiative.

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SWR

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