Zufallsopfer ausgewählt

Messer-Angreifer in Tübinger Buchhandlung muss elf Jahre ins Gefängnis

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Autor/in
Lisamarie Haas
Lisamarie Haas ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Ein 41-Jähriger hatte im Mai 2023 eine Frau in einer Tübinger Buchhandlung niedergestochen. Es war ein heimtückischer Mordversuch, lautet das Urteil des Landgerichts.

Ein 41-Jahre alter Mann muss für elf Jahre ins Gefängnis, weil er eine Frau in einer Buchhandlung in Tübingen mit einem Messer niedergestochen hat. Das Tübinger Landgericht verurteilte ihn am Freitag wegen versuchtes Mordes und Körperverletzung. Außerdem muss er dem Opfer, einer 57-jährigen Frau, 40.000 Euro zahlen.

Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos auf. Der ehemalige Schulleiter und katholische Theologe aus Bayern hatte die Tat im Prozess gestanden. Er habe möglichst lange ins Gefängnis gewollt, um seinen Schulden zu entkommen.

Angeklagter suchte Opfer wahllos aus

Zum Tatzeitpunkt im Mai vergangenen Jahres hatte der Schuldenberg nach Angaben des Angeklagten zwischen 80.000 und 110.000 Euro betragen. Vor Gericht schilderte er ruhig und überlegt, wie er seine Arbeit gekündigt hatte und kurz darauf mit dem Zug nach Tübingen gefahren sei. Dort habe er sich in einem Supermarkt ein Messer gekauft und dann wahllos nach einem Opfer gesucht.

In der Buchhandlung "Rosalux" in der Tübinger Altstadt habe er dann die 57-jährige Kundin entdeckt. Mit voller Wucht rammte er der ihm völlig unbekannten Frau das Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge in den Rücken. Anschließend bat der 41-Jährige die Besitzerin des Buchladens, die Polizei zu rufen. Er ließ sich laut Gericht widerstandslos festnehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung neun Jahre. Das Schwurgericht rechnete dem Angeklagten an, dass er die Tat mehrfach gestanden hatte und Reue zeigte. Außerdem hatte er keine Vorstrafen. Ein Gutachten, das in der Verhandlung vorgestellt wurde, attestierte dem Angeklagten Zwangsstörungen und Besonderheiten der Persönlichkeit. Seine Schuldfähigkeit sei dadurch jedoch nicht eingeschränkt.

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Das Opfer hatte im Prozess ebenfalls ausgesagt, wollte aber nicht im selben Raum sein wie der Angeklagte. Die Frau wurde per Video zugeschaltet. Sie berichtete, wie sie im Mai vergangenen Jahres ein Buch in dem Geschäft abholen wollte. Plötzlich habe sie einen Schlag am Rücken gespürt. Ihr sei zunächst nicht bewusst gewesen, dass sie mit einem Messer attackiert worden war. Erst als die Buchhändlerin rief: "Mein Gott, Sie haben ein Messer im Rücken", habe sie realisiert, was geschehen war. 

Auch die Buchhändlerin Ulrike Dahmen sagte im Prozess als Zeugin aus. Sie hatte die Tat hautnah miterlebt und sofort die Polizei verständigt. Das Opfer wurde durch den Messerstich lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Noch immer kämpfe sie mit den Folgen, sagte die Frau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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