Der Statue von Kaiser Maximilian II. auf dem Reutlinger Marktbrunnen fehlt die rechte Hand und das Zepter. Aufwändige und teure Restaurationsarbeiten sind notwendig.
Der Schaden entstand schon Mitte Oktober. Ein Mann soll auf den knapp fünf Meter hohen Marktbrunnen in Reutlingen geklettert sein und sich am Arm des hoch oben für die Ewigkeit thronenden Kaisers Maximilian II. geklammert haben. Das in die Jahre gekommene Ärmchen des Kaisers gab nach, zerbröselte förmlich unter dem Gewicht des Waghalsigen und versank samt steinernem Zepter im Reutlinger Marktbrunnen.
Schaden an der Maximilian-Statue wird noch ermittelt
Das Landesdenkmalamt ist noch dabei, den Schaden zu ermitteln. Kartierung wird das genannt. Danach soll die zerstörte Hand der Statue exakt und kostspielig rekonstruiert und das Zepter repariert werden. Aber erst im Frühjahr kommenden Jahres soll Kaiser Maximilian II. wieder hergestellt und der Reutlinger Marktbrunnen wieder vollständig.
Täter ist gefasst, Beschädigung wird strafrechtlich verfolgt
Den Kletterer hat die Polizei kurz nach der Tat gefasst: kein Unbekannter bei der Behörde. Er hat schon mehrere Straftaten begangen und auch diese wird strafrechtlich verfolgt. Den Schaden kann er nicht bezahlen. Er ist mittellos und deshalb, so Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck (SPD), muss wohl wieder die öffentliche Hand dafür aufkommen. Die Reutlingerinnen und Reutlinger sind empört über den Schaden an ihrem Maximilian. "Ich finde diese Zerstörungswut unfassbar", so eine Passantin. "Eine Unverschämtheit, dass man solche Sachen kaputt macht", ein anderer, "solche Menschen muss man bestrafen."
Statue von Kaiser Maximilian II. aus dem 16. Jahrhundert
Seit dem Jahr 1570 steht die Statue auf dem Marktplatz in Reutlingen. Der Tübinger Künstler Leonhard Baumhauer hat die Figur erschaffen. Maximilian II. war Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und sicherte die Eigenständigkeit von Reutlingen als freie Reichsstadt. Der Maximilianbrunnen erinnert in Reutlingen bis heute an die Verleihung der entsprechenden Rechte und deren Festigung durch den Kaiser.