Die Käufer eines Starzacher Grundstücks klagen: Die Gemeinde hätte sie über die geplanten Windräder in der Nähe informieren müssen. Nun hat der Prozess am Landgericht begonnen.
Wegen eines geplanten Windparks wollen Käufer in Starzach (Kreis Tübingen) ihr Grundstück nicht mehr. Am Mittwoch sind sie für eine Güteverhandlung vor das Landgericht in Tübingen gezogen. Von dem Windpark hätten sie beim Kauf nicht gewusst. Sie werfen der Gemeinde Starzach arglistige Täuschung vor.
Erst Monate später von Windpark erfahren
Beim Prozessauftakt betonte das Paar, erst acht Monate nach dem Kauf von dem geplanten Windpark erfahren zu haben. Auf einem Faltblatt zu einer Protestaktion gegen die Windräder hätten sie erstmals darüber gelesen. Da war es schon zu spät - der Kauf längst abgeschlossen.
Die beiden seien schockiert und enttäuscht, so schildern sie es der Richterin. Hätten sie von dem geplanten Windpark gewusst, hätten sie das Grundstück niemals gekauft, so der Kläger - auch nicht zu einem niedrigeren Preis. Und erst recht nicht für 330 Euro pro Quadratmeter. Die Gemeinde hätte die beiden über die geplanten Windräder informieren müssen, klagt das Paar.
Auf Exposés der Gemeinde sei nur die Rede von der "Schwäbischen Toskana" gewesen. Ein geplanter Windpark war mit keinem Wort erwähnt, erzählt der Käufer vor Gericht. Deswegen möchten die Kläger den Kauf rückgängig machen oder zumindest mit der Gemeinde eine Einigung finden.
Kein Verständnis von Bürgermeister Noé in Starzach
Der Starzacher Bürgermeister Thomas Noé (parteilos) will im Prozess nichts davon wissen. Er schüttelt immer wieder den Kopf. Schon vor dem Kauf habe die Presse bereits über den geplanten Windpark berichtet, so Noé. Das Paar hätte sich vor dem Grundstückskauf eigenverantwortlich im Internet informieren sollen.
Windkraft sei in Starzach, aber auch in etlichen anderen Gemeinden seit Jahren ein großes Thema, so Noé gegenüber dem SWR. Spätestens seit den Gesetzesentwürfen des Bundestags zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen im Sommer 2022 kommt man an dem Thema in den Gemeinden nicht vorbei. Darüber müsse man sich informieren, sagt der Bürgermeister. Von Arglist kann laut Noé wohl kaum die Rede sein.
Auch die Richterin hat im Prozess Zweifel angedeutet, dass die Gemeinde arglistig gehandelt habe. Trotzdem hält das Käufer-Paar an seiner Klage fest. Ein Urteil fällt voraussichtlich im September.
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