Robin Mesarosch will sich nicht geschlagen geben und zieht vor das Oberlandesgericht. Hintergrund ist ein gelöschter Beitrag bei LinkedIn. Darin hatte er vor der AfD gewarnt.
Weil das Landgericht Hechingen einen Eilantrag gegen die Löschung seines Posts auf der Internetplattform Linkedin abgelehnt hat, geht der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch nun eine Instanz höher und damit vor das Oberlandesgericht Stuttgart. Das kündigte der Bundespolitiker des Wahlkreises Zollernalb-Sigmaringen in einer Pressemitteilung an.
Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts bestätigte den Eingang. Das Oberlandesgericht wird jetzt prüfen, ob das Landgericht Hechingen den Antrag zu recht zurückgewiesen habe oder ob die begehrte einstweilige Verfügung zu erlassen ist, so die Sprecherin auf Anfrage des SWR.
Bundespolitiker Mesarosch warnte vor AfD
Mit dem Slogan "Nix mit Nazis" hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ende Juli auf LinkedIn vor der AfD gewarnt. Noch am selben Tag wurde der Beitrag laut Mesarosch gelöscht, weil er von der Plattform als Hassrede eingestuft wurde. Das wollte er nicht hinnehmen: Zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte mit Sitz in Berlin wandte er sich ans Landgericht Hechingen.
Landgericht Hechingen sieht "fehlende Dringlichkeit"
Das Landgericht Hechingen hat den Eilantrag aber Mitte des Monats abgelehnt. Dabei deutete das Gericht an, dass er im Recht sein könnte, so der SPD-Bundespolitiker Mesarosch. Für ein Eilverfahren fehle allerdings die notwendige Dringlichkeit.
Mesarosch verweist auf seinen Anwalt Jürgen Bering. Der sagte: "Beiträge zur politischen Diskussion - wie der zur Brandmauer gegenüber der AfD - sind immer dringend", zitiert Mesarosch den Anwalt. Es könne nicht sein, dass man monatelang darauf warten müsste, dass Gerichte unsere Meinungsfreiheit schützten, so der Anwalt Bering weiter. Darum haben Mesarosch und der gemeinnützige Verein nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Die höhere Instanz habe in ähnlichen Fällen eine Dringlichkeit bejaht, heißt es in der Pressemitteilung.
Verletzung der Meinungsfreiheit
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte findet: Man muss politische Parteien kritisieren dürfen. "Ein Post, der sachlich vor einer Partei warnt und deren Hasstiraden kritisiert, ist keine Hassrede, sondern ein zulässiger politischer Meinungsbeitrag."
Wer sich auf sozialen Medien gegen Hass stelle, zeige Verantwortung, so die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie sieht die Meinungsfreiheit durch die Löschung des Beitrags von Mesarosch auf LinkedIn verletzt.
Mesarosch bleibt bei seiner AfD-Kritik
Das schrieb Robin Mesarosch unter anderem in seinem LinkedIn-Beitrag Ende Juli. Die Partei sei in weiten Teilen rechtsextrem und für viele Minderheiten in Deutschland gefährlich, so Mesarosch. Zum Beispiel Muslime oder Transmenschen. Außerdem kritisierte er die Haltung des Vorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, und forderte eine klarere Abgrenzung zur AfD.
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