CureVac hat eine Patentklage gegen den Rivalen BioNTech verloren. Laut dem Bundesgericht gilt das CureVac-Patent in Deutschland nicht. Das Unternehmen kündigte Berufung an.
Das Bundespatentgericht in München hat ein Patent des Tübinger Unternehmens CureVac für nichtig erklärt. In dem Rechtsstreit geht es um den Corona-Impfstoff Comirnaty des Mainzer Unternehmens BioNTech. CureVac sieht bei dessen Entwicklung mehrere eigene Patente verletzt. BioNTech hatte dagegen daran gezweifelt, dass eines der Patente gültig ist und am Bundespatentgericht in München geklagt. Die Mainzer haben nun mit ihrer Klage erreicht, dass dieses Patent für nichtig erklärt wurde. Damit wollen sie Entschädigungszahlungen an CureVac verhindern. Nach dem Urteil ist die Aktie von CureVac vorübergehend um über 40 Prozent eingebrochen.
Kein Impfstoff, aber viele Patente
In der Corona-Zeit war BioNTech mit dem Impfstoff zum großen Gewinner geworden. Die Tübinger Firma CureVac dagegen konnte bis heute keinen eigenen Impfstoff auf den Markt bringen. Doch CureVac hatte in der Vergangenheit viele Patente angemeldet - und wirft BioNTech vor, auf Basis eben dieser Patente so erfolgreich gewesen zu sein.
Seit längerem Patentstreit der beiden Firmen
CureVac will Entschädigungszahlungen für die angebliche Nutzung der eigenen Patente. Dazu wird ein weiteres Urteil am Landgericht Düsseldorf für den 28. Dezember erwartet. Weitere mögliche Patentverletzungen sollen 2024 verhandelt werden.
In einer ersten Reaktion auf das Urteil des Münchner Patentgerichtes hat CureVac Berufung vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.