Ein 39-jähriger Mann ist in Oberkirch (Ortenaukreis) nach einem Messerangriff auf Polizeibeamte erschossen worden. Zuvor hatten sie den Mann blutend in seiner Wohnung aufgefunden.
Polizeibeamte haben am Mittwochnachmittag in Oberkirch (Ortenaukreis) einen Mann in seiner Wohnung erschossen, nachdem dieser mit zwei Messern bewaffnet auf sie losgegangen war. Das teilten die Staatsanwaltschaft Offenburg, die Polizei und das Landeskriminalamt (LKA) am Mittwochabend mit.
Zu dem Einsatz kam es, weil die Polizei über einen psychisch auffälligen Mann informiert wurde. Am späten Mittwochnachmittag habe dieser seinem Arzt telefonisch angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen. Daraufhin kontaktierte der Arzt die Polizei. Die Beamten seien davon ausgegangen, dass Dritte gefährdet sein könnten und der 39-Jährige Suizid begehen könnte. Mehrere Polizeistreifen aus umliegenden Revieren und der Bereitschaftspolizei fuhren zur Wohnung des Mannes. Sie brachen die Tür auf und fanden ihn blutend und in einem psychischen Ausnahmezustand sowie mit einem Messer in der Hand vor.
Mann griff Beamte mit zwei Messern an
Als die Beamten ihm helfen wollten, griff der Mann laut Mitteilung die Polizisten mit den Messern an. Ein Messer habe er in ihre Richtung geworfen, mit dem anderen sei er in bedrohender Haltung auf die Beamten zugegangen, hieß es. Mehrfache Aufforderungen, das Messer abzulegen, habe der Mann ignoriert. Daraufhin gaben die Beamten mehrere Schüsse ab, so ein LKA-Sprecher.
Wie viele Schüsse abgefeuert wurden und wie viele davon den Mann trafen, müsse noch ermittelt werden. Trotz sofortiger Versuche, ihn wiederzubeleben, verstarb der Mann noch vor Ort. Eine Obduktion war für Donnerstag geplant. Deren Ergebnisse werden aber wohl erst später bekanntgegeben. Der Mann war laut Polizei vorbestraft wegen Gewaltdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Schusswaffengebrauch der Polizei wird überprüft
Das Landeskriminalamt und die Polizei Offenburg ermitteln nun sowohl zu der mutmaßlichen Bedrohung als auch zum Schusswaffengebrauch der Beamten. Das ist ein üblicher Vorgang. Polizisten dürfen Dienstwaffen nur als äußerstes Mittel einsetzen. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheiden die jeweiligen Polizeibeamtinnen oder -beamten grundsätzlich einzelfallbezogen, wie das Stuttgarter Innenministerium nach früheren Fällen der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt hatte. Dabei werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zweiter Einsatz von Polizei-Schusswaffe in diesem Jahr in BW
Der Vorfall in Oberkirch war laut einem Ministeriumssprecher in diesem Jahr der zweite polizeiliche Schusswaffengebrauch mit tödlichen Folgen im Südwesten. "Die Gesamtzahl der Schusswaffengebräuche gegen Personen befindet sich seit vielen Jahren grundsätzlich auf einem sehr niedrigen Niveau", hieß es weiter. Der Statistik zufolge gab es in den vergangenen fünf Jahren je eine einstellige Zahl solcher Fälle - mit Ausnahme von 2020, da waren es 13. Insgesamt wurden von 2019 bis 2023 den Angaben nach 23 Menschen verletzt und acht getötet.