Der 63-Jährige hatte seine Ex-Partnerin und ihre Mutter mit einem Messer attackiert und die Mutter getötet. Der wegen Mordes Verurteilte hat Revision eingelegt.
Der 63-jährige Angeklagte hat nach dem Urteil des Freiburger Landgerichts Revision eingelegt. Das teilte sein Anwalt am Donnerstag mit. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. "Ein solches Urteil muss durch den Bundesgerichtshof überprüft werden", sagte der Anwalt der Deutschen Presseagentur (dpa). Der Jurist hatte eine Freiheitsstrafe wegen Totschlags beantragt. "Mordmerkmale liegen aus Sicht der Verteidigung nicht vor", wird der Anwalt weiter zitiert.
Gericht sah Mord-Merkmale gegeben
Nach einem brutalen Messerangriff Anfang des Jahres fällte das Landgericht Freiburg sein Urteil: Lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit kann der Angeklagte theoretisch nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden, praktisch ist das sehr unwahrscheinlich.
Das Gericht stellte fest, dass der Mann mit besonderer Wut und Rachegefühlen vorgegangen sei. Er sei voll schuldfähig und die Handlung sei nicht im Affekt geschehen.
Der SWR-Fernsehbeitrag vom 9. August 2023
Blutiger Messerangriff vor eigener Haustür
Am frühen Morgen des 11. Januars 2023 hat der Mann seiner Ex-Partnerin und deren Mutter im Freiburger Stadtteil Mooswald aufgelauert. Er wollte sich für die Trennung rächen. Als die beiden Frauen das Wohnhaus verließen, habe er sie vor der Haustür der 30-jährigen Ex-Partnerin mit einem 12 Zentimeter langen Messer angegriffen. Das sah das Gericht als erwiesen an.
Die 59-jährige Mutter hatte sich dem Mann in den Weg gestellt. Daraufhin hat er mit dem Messer auf sie eingestochen. Sie wurde schwer verletzt und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Die 30-jährige Tochter erlitt schwere Verletzungen, überlebte aber.
Angeklagter hatte Annäherungsverbot
Bereits vor diesem Vorfall hatte es mit dem Mann Probleme gegeben. Unmittelbar nach der Trennung hatte die Polizei mehrmals einschreiten müssen, woraufhin dem Mann ein Annäherungsverbot auferlegt wurde. Laut Anklage wollte er sich mit dem Angriff für die Trennung rächen.
Der Fernsehbeitrag vom 12. Januar 2023:
Angeklagter bei Achern festgenommen
Der Tatverdächtige floh nach dem Angriff. Die Polizei startete eine groß angelegte Fahndung. Am nächsten Tag fanden sie den Mann auf einem Parkplatz an der A5 im Bereich Achern/Bühl. Widerstandlos ließ sich der 63-Jährige festnehmen.
Das Urteil des Landgerichts Freiburg ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann noch Revision einlegen.