Im Prozess um einen millionenschweren Betrug sind vor dem Lörracher Amtsgericht die Plädoyers gehalten worden. Das geforderte Strafmaß ist eher mild - die Gründe.
Vor dem Lörracher Amtsgericht sind am Donnerstag die Plädoyers im Verfahren um einen millionenschweren Betrug eines Bankmitarbeiters gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten jeweils Haftstrafen auf Bewährung und Geldstrafen.
Mildes Urteil wegen Wiedergutmachung
Der Ex-Banker hat sich nämlich bereit erklärt, von den mehr als zwei Millionen Euro Schadenssumme 1,4 Millionen Euro wieder gutzumachen. Das hat die Staatsanwaltschaft offenbar überzeugt. Die Prozessbeteiligten haben sich darauf verständigt, Haftstrafen zu fordern, die auf Bewährung ausgesetzt werden können. Das Urteil soll am 13.3.2024 fallen, vorausgesetzt der Angeklagte kann bis dahin die vereinbarte Wiedergutmachungssumme aufbringen.
Angeklagter räumte Betrug ein
Der 68-jährige Angeklagte hatte im Laufe des Verfahrens gestanden, dass er über Jahre hinweg Bankkunden betrogen und Geld veruntreut hatte. Die Schadenssumme beläuft sich auf insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro. Sein Geständnis und der Umstand, dass er zuvor noch nie strafrechtlich aufgefallen war, sowie eine gute Sozialprognose sind weitere Gründe für die eher milden Strafen, die im Raum stehen.
Gefordertes Strafmaß nicht über zwei Jahre Haft
Der Staatsanwalt hat am Donnerstag zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro gefordert. Der Rechtsanwalt des Mannes sah eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung als angemessen an. Er sprach sich für eine Geldstrafe von 35.000 Euro aus.