Der Japankäfer darf sich nicht weiter ausbreiten, sonst drohen massive Schäden. Betroffene in "Pufferzonen" im Landkreis Lörrach müssen sich an bestimmte Regeln halten.
Anfang Juli haben die Schweizer Behörden Alarm geschlagen: In einem Rollrasen wurden mehrere Exemplare des Japankäfers gefunden. Er ist ein gefürchteter Schädling, weil er Wurzeln und Blattwerk vieler Pflanzen frisst. Die Entdeckung wirkt sich auch auf Städte und Gemeinden in Südbaden an der deutsch-schweizerischen Grenze aus. Nach weiteren Funden wurde jetzt eine sogenannte Pufferzone im Landkreis Lörrach eingerichtet, um das Ausbreiten des Schädlings zu verhindern. Dort gelten verschiedene Einschränkungen.
Bereits Ende Juli hatten die Schweizer Behörden eine Kolonie im Kanton Basel-Land mit 38 Exemplaren gefunden. Diese Zahl stieg nun auf 67 Schädlinge an. Weitere Exemplare sind kurz darauf in verschiedenen, extra aufgestellten Fallen im Stadtgebiet von Basel entdeckt worden. Eine der Fundstellen liegt nur noch rund einen Kilometer von Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) entfernt - das hat nun auch die deutschen Behörden in Alarmbereitschaft versetzt.
Pufferzone auf deutscher Seite: Greifen die Maßnahmen?
In einer sogenannten Allgemeinverfügung haben das Landratsamt Lörrach und das Regierungspräsidium Freiburg Maßnahmen erlassen, an die sich Privatpersonen und Betriebe in der betroffenen Zone ab sofort halten müssen. So dürfen Betriebe oder auch Privatpersonen, die in der "Pufferzone" liegen und mit Grünschnitt oder Erde arbeiten, dieses Material nun nicht mehr in andere Gebiete außerhalb dieser Zone bringen.
Für Landschaftsgärtnerin Carola Ziereisen aus dem Kreis Lörrach ein Problem. Schneiden, umgraben, gestalten und pflegen: eigentlich ein ganz normaler Arbeitsalltag für Ziereisen - wäre da nicht der Japankäfer. Sie muss nun Grünschnitt oder Erde extra zwischenlagern - ein Mehraufwand.
Damit soll verhindert werden, dass Larven in der Erde oder Käfer an den Blättern in umliegende Bereiche eingeschleppt werden. In der "Befallszone", die sich in einem Radius von einem Kilometer um die Fundstelle erstreckt, gilt zudem ein Bewässerungsverbot. Geräte und Fahrzeuge müssen innerhalb des Ein-Kilometer-Radius gesäubert werden, wenn Böden damit bearbeitet wurden.
"Der Käfer macht doch an der Grenze nicht Halt"
Ob diese Maßnahmen kontrolliert werden können, bezweifelten viele der Anwesenden bei einer Informationsveranstaltung des Landratsamtes am Mittwochabend in Weil am Rhein. Mit dabei waren der Pflanzenschutzdienst und das Regierungspräsidium Freiburg.
Ebenfalls bezweifelt wurde, dass der Japankäfer nur auf Schweizer Territorium bleiben wird. "Der wird kommen, da bin ich mir sicher", sagt Claudia Hügel, die eine Baumschule und ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen im Landkreis Lörrach betreibt. Sie treibt die Sorge um, dass sie schlimmstenfalls künftig keine Kunden mehr beliefern oder Bäume verkaufen darf.
Allerdings: Bislang ist dem Pflanzenschutzdienst des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg kein invasiver Schädling in eine der 57 Fallen entlang der Hauptverkehrsrouten in Baden-Württemberg gegangen.
Deshalb müssen Funde auch unbedingt an das Landratsamt oder den Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Dabei sei die ganze Bevölkerung gefragt, so die Expertin.
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