Ein Mann soll seine Familie mit einem Messer attackiert haben. Am Ende sind drei Menschen tot. Doch in dem Verfahren geht es nicht um eine Gefängnisstrafe.
Jeden Abend bete er, dass Gott ihm verzeihe: Mit der Aussage des Beschuldigten hat am Montag vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen das Verfahren gegen einen 19-Jährigen begonnen, der seine Eltern und seinen Bruder getötet haben soll. Die Schwester des Mannes wurde bei dem Messerangriff in Hohentengen am Hochrhein (Landkreis Waldshut) schwer verletzt, daher wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten neben Totschlag unter anderem auch versuchten Totschlag vor.
Der Deutsch-Italiener war aus Sicht der Anklagebehörde zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Daher geht es in dem Verfahren um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Vor dem Messerangriff gab es in der Familie Streit
Der Vorfall in der Gemeinde Hohentengen hatte Ende März für Aufsehen und Entsetzen gesorgt: Der Sohn soll seine Eltern im Alter von 58 und 61 Jahren und seinen 34-jährigen Bruder nach früheren Angaben mit einem Klappmesser getötet haben.
Erst stach er laut Staatsanwaltschaft mehrfach auf seinen Bruder ein, dann auf seinen Vater und die Mutter und die Schwester, die noch versuchten, den 19-Jährigen mit Stühlen vom Vater weg zu bekommen. Die Schwester erlitt schwere, aber nicht lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen.
Beschuldigter: Immer wieder gab es in der Familie Streit
Am ersten Verhandlungstag sprach der 19-Jährige über seine Kindheit, seinen Alltag und die Tat. Er sei schlecht in der Schule gewesen. Mit 14 Jahren habe er das erste Mal gekifft, seit er 17 Jahre alt war, habe er regelmäßig Cannabis geraucht. Am Tag vor der Tat habe er im Streit seine Eltern und den Bruder geschlagen. Die Polizei rückte damals an, aber die Situation beruhigte sich wieder.
Die ganze Familie sei sehr religiös, sagte der 19-Jährige weiter. Das Verhältnis zu ihr sei insgesamt gut gewesen, vor allem zur Mutter, sagte der 19-Jährige. Allerdings habe es immer wieder Streit gegeben. Auf die Frage des Richters, worum es dabei gegangen sei, konnte er keine Antwort geben.
Urteil im Fall der Tötung in Hohentengen soll im September fallen
Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, das genaue Motiv sei unklar. Die Ankläger holten das Gutachten eines Sachverständigen ein und kamen zu dem Schluss, der 19-Jährige könne nicht für sein Handeln bestraft werden. Es sei aber zu erwarten, dass der Mann gefährlich sei. Daher strebe die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren an. Der Richter sagte auch am Montag, dass das Motiv noch unklar sei und das Verfahren hoffentlich Aufklärung bringe.
Die große Jugendkammer am Landgericht hat weitere Verhandlungstermine bis zum 6. September angesetzt. Die insgesamt drei Schwestern des 19-Jährigen treten in der Verhandlung als Nebenklägerinnen auf.
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