Personen mit Verdacht auf Herzrhythmusstörungen können Daten ihrer Smartwatch auf der Homepage des Universitätsspitals Basel hochladen. Und bekommen dann eine Diagnose.
Wer möchte, kann die Daten seiner Smartwatch zum eigenen Herzrhythmus auf der Homepage des Basler Unispitals hochladen. Herzspezialisten überprüfen diese Daten dann. Patrick Badertscher, der Leiter der schweizweit ersten digitalen Klinik für die Diagnose von Herzrhythmusstörungen, verspricht einen schriftlichen Befund innerhalb eines Tages samt ärztlicher Empfehlungen.
Die Analyse der Daten inklusive Empfehlungen kostet 20 Schweizer Franken. Dafür fallen die Suche nach Arztterminen und die langen Wartezeiten in der Arztpraxis weg.
Patrick Badertscher leitet die Klinik für die Diagnose von Herzrhythmusstörungen. Er erklärt, wie es funktioniert:
Für 20 Schweizer Franken gibt es binnen 24 Stunden einen Befund
Der Basler Kardiologe verweist dabei auch auf die "Künstliche Intelligenz“, die in den meisten Smartwatches bereits eingesetzt wird. "Die Smartwatch kann feststellen, ob eine Herzrhythmusstörung vorliegt. Aber es ist ganz klar, dass das überprüft werden muss von einem Arzt", sagt er.
Das klassische Langzeit-Elektrokardiogramm (EKG) misst 24 Stunden lang die Herzströme. Anders funktioniert das neue Angebot: Die Daten der Smartwatch sind nicht so sehr von der Tagesform der jeweiligen Person abhängig. Denn die Smartwatches zeichnen die Herzfrequenz ihrer Träger über einen viel längeren Zeitraum auf.
Die neue Serviceleistung ist nicht auf Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Stadt beschränkt, der das Basler Universitätsspital finanziert. Auch in Deutschland können alle Smartwatch-Besitzerinnen und -Besitzer, die über Herzprobleme wie "Vorhofflimmern" oder Herzaussetzer klagt, das Angebot nutzen.
Universitätsspital verspricht "höchste Datensicherheit"
Das Spital ist daran interessiert, möglichst viele Daten für die Forschung seiner Herzheilkunde zu bekommen. Die Daten, das ist Peter Badertscher besonders wichtig, werden aber anonymisiert weiterverwendet. Das heißt: Sie können von den Forscherinnen und Forschern nicht mehr einer bestimmen Person zugeordnet werden. So soll laut Badertscher "höchste Datensicherheit" garantiert werden.
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