Die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland sind rechtswidrig gewesen, wie das Landgericht Karlsruhe entschieden hat. Die Redaktionsräume des Freiburger Senders waren im Januar durchsucht worden.
Das Karlsruher Landgericht hat am 22. August 2023 entschieden, dass die Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland in Freiburg rechtswidrig waren. Das hat ein Gerichtssprecher dem SWR auf Anfrage bestätigt. Die Hausdurchsuchungen sind laut Gericht nicht verhältnismäßig gewesen. Außerdem muss die Staatsanwaltschaft die bei den Durchsuchungen gefundenen Daten löschen.
"Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung, die das Grundrecht der Pressefreiheit gerade in kleinen und unabhängigen Medien stärkt", sagt Angela Furmaniak, die Anwältin des Freiburger Senders. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hingegen hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel eingelegt, erklärte sie gegenüber dem SWR.
Durchsuchungen beeinträchtigten Redaktionsgeheimnis
Am 17. Januar 2023 waren die Redaktionsräume des nicht-kommerziellen Senders Radio Dreyeckland sowie die Wohnungen eines Redakteurs und des Senderverantwortlichen durchsucht worden. Mit den "unverhältnißmäßigen Durchsuchungen" hätten die Beamtinnen und Beamten massiv in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen, so das Landgericht Karlsruhe. Die Durchsuchungen beeinträchtigten außerdem das Redaktionsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Informantenbeziehung.
Strafverfahren gegen Radio Dreyeckland-Redakteur wird fortgesetzt
Das Strafverfahren gegen den Redakteur läuft trotzdem weiter. Er ist wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, in einem Artikel vom Juli 2022 auf die Archivseiten der verbotenen Internetplattform "linksunten.indymedia" verlinkt zu haben. Damit soll er die Organisation unterstützt haben.
Radio Dreyeckland hat eine lange Tradition als links-alternativer Sender. Er entstand aus der regionalen Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre und bekam 1988 als erstes freies Radio in Deutschland eine Sendelizenz. Die Geschäftsführung hatte bereits unmittelbar nach den Durchsuchungen kritisiert, dass diese die Rundfunkfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in gravierender Weise verletzten.
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