Das Lörracher Amtsgericht hat eine 60-jährige Frau wegen leichtfertiger Geldwäsche mit einer Zahlung von 2.700 Euro auf Bewährung verwarnt. Sie fiel auf Betrüger herein.
Das Lörracher Amtsgericht hat am Dienstag eine 60-jährige Frau wegen leichtfertiger Geldwäsche verwarnt. Sie muss 90 Tagessätze à 30 Euro zahlen, wenn sie innerhalb eines Jahres gegen die Bewährungsauflagen verstößt.
Die Frau sagte vor Gericht, sie sei überzeugt gewesen, Spenden für den amerikanischen Schauspieler Johnny Depp zu sammeln. Der Kontakt sei über Facebook entstanden. Hier habe sie sie dem angeblichen Schauspieler zum Geburtstag gratuliert. Daraufhin schrieb er sie an und bedankte sich, es entstanden lange Gespräche im Chat. Sie hätten sich über alles Mögliche ausgetauscht, sie habe den Eindruck gehabt, dem Menschen vertrauen zu können, sagte die Frau in der Verhandlung.
Frau glaubte, ein Konto für den echten Johnny Depp anzulegen
Zweifel an der wahren Identität seien ihr nicht gekommen. Ihr Chatpartner, der vorgab der amerikanische Schauspieler zu sein, habe unter anderem von den Gerichtsverhandlungen mit seiner Ex-Frau Amber Heard berichtet und geschildert, wie es ihm gehe.
Im Verlauf der Gespräche bat er sie, ein Konto zu eröffnen. Er selbst stecke gerade in einem Scheidungskrieg und könne dies daher nicht selbst tun. Freunde und Bekannte würden dann Spenden für ein neues Filmprojekt des Schauspielers auf dieses Konto überweisen.
Statt Spenden flossen Betrugsgelder aufs Konto
Das Geld, laut Staatsanwaltschaft insgesamt 51.400 Euro, überwies die Frau dann regelmäßig auf ein weiteres eigens angelegtes Konto, zu dem sie dem vermeintlichen Johnny Depp alle Zugangsdaten gab.
Das Geld stammte allerdings von verschiedenen Betrugsopfern: Etwa von Frauen, die von einer angeblichen Internetliebe um Geld gebeten worden waren; andere überwiesen einen Betrag für einen Schrank, der ihnen nie geliefert wurde. All dieses Geld landete auf dem Konto der Frau, die im Auftrag des falschen Johnny Depp alles weiter überwies.
Angeklagte: "Ich war naiv und blöd"
Zu Beginn der Verhandlung sagte die Angeklagte, die ohne Anwalt erschien: "Ich war naiv und blöd." Sie räumte alle Überweisungen ein. Sie sei erst skeptisch geworden, als es schon zu spät und der Betrug bereits aufgeflogen war. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Konten der Geringverdienerin bereits gepfändet.
Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer: "Sie waren in einem Lügennetz gefangen." Und mahnte, wie wichtig es sei, niemals Geld von Fremden anzunehmen. Denn das Geld muss die 60-Jährige jetzt an die anderen Betrogenen zurückzahlen - 51.400 Euro, von denen die Frau nachweislich nie einen einzigen Cent selbst behalten hat.
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