Die Verurteilung des früheren Freiburger AfD-Stadtrates Dubravko Mandic wegen gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Der Freiburger Anwalt und frühere AfD-Stadtrat Dubravko Mandic hatte am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Revision eingelegt gegen ein Urteil des Freiburger Landgerichts vom Mai 2022. Dieses hatte ihn im vergangenen Mai zu sieben Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Tier-Abwehrspray gegen Passanten - Opfer klagt über lange Leiden
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mandic auf der Kaiserstuhlbrücke in Freiburg einem Passanten ein Tier-Abwehrspray ins Gesicht gesprüht hat. Es darf nur im äußersten Notfall gegen Menschen eingesetzt werden. Sein Opfer hat lange unter Schlafstörungen gelitten und brauchte psychotherapeutische Behandlung. Das Karlsruher Gericht sah keinen Grund, das Freiburger Urteil aufzuheben und hat die Revision verworfen.
Vorwurf der Beleidigung wird neu verhandelt
In einem zweiten Verfahren hat das Oberlandesgericht entschieden, dass sich Mandic auch wegen Beleidigung verantworten muss. Dabei geht es um eine Fotomontage, die unter anderem die Grünen-Politikerin Claudia Roth auf der Anklagebank der Nürnberger NS-Kriegsverbrecherprozesse zeigt. Dieses Verfahren muss jetzt neu vor einer anderen Kammer des Landgerichts Freiburg verhandelt werden.