Jahrelang wurde der Prozess vorbereitet. Am Montag startete vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die Verhandlung um die Frage: Wer zahlt Milliarden an Mehrkosten bei Stuttgart 21?
Am ersten Tag der Verhandlung über die Mehrkosten von Stuttgart 21 diskutierten die Bahn und die vier Projektpartner der Bahn im Stuttgarter Verwaltungsgericht zunächst Verfahrensfragen. Projektpartner sind das Land, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Stuttgarter Flughafen. Geprüft wird laut Gericht zunächst, ob die Bahn grundsätzlich einen Anspruch ans Land hat. Der Vorsitzende Richter sagte, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart das komplizierte Verfahren möglichst vereinfachen und in erster Instanz abschließen wolle.
Die Deutsche Bahn hatte schon im Dezember 2016 geklagt. Sie will, dass sich die Projektpartner von Stuttgart 21 an den Mehrkosten in Milliardenhöhe beteiligen. Die Bahn hatte gegen alle vier Projektpartner je eine Klage eingereicht. Zunächst soll in erster Linie die Klage gegen das Land verhandelt werden, so ein Gerichtssprecher. Die dabei zu klärenden Fragen seien auch für die anderen Projektpartner entscheidend. Gut 3.500 Seiten umfassen die Schriftsätze, die die streitenden Parteien schriftlich beim Verwaltungsgericht eingereicht hatten.
Finanzierungsvertrag wurde 2009 unterzeichnet
Die Auseinandersetzung hat ihre Ursache im Finanzierungsvertrag von 2009. Damals wurde die Kostenverteilung für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zwischen den Projektpartnern für die Kosten von 4,5 Milliarden Euro geregelt. Inzwischen werden die Kosten aber auf 9,7 Milliarden Euro geschätzt, mehr als doppelt so viel.
Streit um die "Sprechklausel"
Gestritten wird unter anderem um einen Satz im Finanzierungsvertrag. Darin heißt es: "Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen und das Land Gespräche auf." Die Bedeutung dieser "Sprechklausel" ist allerdings umstritten.
Die Bahn geht von einer "gemeinsamen Finanzierungsverantwortung" aus. Die Projektpartner sehen dies ganz anders. "Aus Sicht des Landes ist klar: Es ist ein Festvertrag vereinbart worden", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Auch die Stadt Stuttgart hält die Forderungen der Bahn für unbegründet.
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Wann ein Urteil fällt und wieviele Sitzungstage das Verwaltungsgericht einplanen muss, ist noch unklar. "Die Verfahrensdauer und die Zahl der Termine sind noch nicht abschätzbar", so ein Gerichtssprecher.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern sagte in der Verhandlung am Montag, er gehe davon aus, dass es nicht bei der Entscheidung der Stuttgarter Kammer bleiben werde, sondern dass die Beteiligten vermutlich Rechtsmittel einlegen würden.
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