Ein homosexuelles Paar aus Lenningen kämpft - trotz Heirat - um eine Aufenthaltserlaubnis. Das Ausländeramt zeigte die beiden sogar an. Was läuft da schief?
Ein homosexuelles und verheiratetes Paar aus Lenningen (Kreis Esslingen) bekommt bisher keine Aufenthaltserlaubnis. Seit sechs Jahren sind Sawit Teesen und Pierre Gerisch ein Paar. Seit rund zwei Jahren sind sie verheiratet. Sie fühlen sich wohl an ihrem Wohnort, verstehen sich mit ihren Nachbarn gut und sind in einem Verein engagiert.
Aber Sawit Teesen hat keine Aufenthaltserlaubnis. Er benötigt stattdessen alle drei Monate eine neue Duldung. Das Ausländeramt, erzählen sie, werfe ihnen nämlich vor, Teesen sei mit einem Touristenvisum eingereist und habe dann geheiratet - das sei nicht korrekt. Man hätte mit einem Visum zur Eheschließung einreisen müssen.
Hilfe vom Fachanwalt
Pierre Gerisch arbeitet im Sicherheitsbereich des Flughafens. Er wollte natürlich keinerlei Verstoß gegen Visa-Vorschriften, aber das Touristenvisum für seinen Partner lief irgendwann aus, die Rückkehr nach Thailand war kaum möglich. Das Paar holte sich Hilfe bei einem Fachanwalt. Dieser riet ihnen - wenn sie es ernst miteinander meinen - zu heiraten. Das ginge ohne großen bürokratischen Aufwand in Dänemark und sei ja auch hier anerkannt.
Sie meinten es ernst, sie heirateten. Und nun moniert offenbar das Ausländeramt das im Nachhinein falsche Visum, daher gibt es keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine Duldung für Teesen. Das macht einen großen Unterschied.
So können die beiden nicht gemeinsam reisen. Eine Tochter von Pierre Gerisch wohnt in Stockholm. Wenn er sie zu Geburtstagen besuchen will, muss er alleine hin. Dazu kommt die Unsicherheit. Wie geht es weiter, fragen sich die beiden.
Ausländeramt zeigt Ehepaar an
Das Ausländeramt zeigte die beiden sogar wegen des Verdachts der Erschleichung von Aufenthaltstiteln an. Die Staatsanwaltschaft entschied aber, dass kein hinreichender Verdacht bestehe. Das scheint für das Ausländeramt aber nicht relevant. Das zuständige Regierungspräsidium in Stuttgart will aus Datenschutzgründen zwar konkret nichts zu dem Fall sagen, aber der SWR erhält folgendes Statement:
Anwalt rät zum Umzug
Festzuhalten ist: Nicht illegal eingereist, ordentlich verheiratet und dennoch müssen sie bangen? Willkür? Homophobie? Beweisen lässt sich das nicht. Aber es fühlt sich für die beiden so an. Heute holen sie Teesens nächste Duldung ab. Ein Anwalt hat Ihnen auch schon geraten, einfach umzuziehen. Andernorts bei einem anderen Ausländeramt seien Fälle wie ihrer schlicht kein Problem.