Urteil in Stuttgart

Mutter muss Tochter nicht in die Ukraine zurückbringen

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Eine Frau ist mit ihrer Tochter aus der Ukraine geflohen - wie viele andere auch. Der Vater wollte, dass das Kind zurückkommt. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart geurteilt.

Ein von der Mutter aus der Ukraine nach Deutschland mitgenommenes Mädchen muss nicht zurück in seine Heimat gebracht werden. Das hat der Familiensenat des Oberlandesgerichts Stuttgart entschieden, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Nach Ansicht des Gerichts sei eine Rückführung des Kindes mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens verbunden, weil es sich bei der Ukraine seit Februar um ein Kriegsgebiet handle.

Vater will Rückkehr des Mädchens in die Ukraine

Die Mutter des knapp zweijährigen Mädchens war im März nach mehreren Fliegeralarmen mit ihrer Tochter aus der ukrainischen Hafenstadt Odessa nach Deutschland gekommen. Weil die Frau keine Zustimmung des Vaters hatte, stellte dies im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens eine Kindesentführung dar. Der von der Frau getrennt lebende und mit ihr sorgeberechtigte Vater beantragte eine Rückführung seiner Tochter in die Ukraine.

Zuerst hatte das zuständige Amtsgericht Stuttgart die Anträge des Vaters abgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung und lehnte auch den Antrag des Vaters ab, dass das Kind ersatzweise in die Republik Moldau gebracht werden solle.

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SWR

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