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Uneinigkeit im Kabinett

Verkehrsminister fordert Entkriminalisierung von Schwarzfahren - Justizministerium hält dagegen

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Schwarzfahren ist nach aktuellem Recht eine Straftat. Das hält Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann für übertrieben - und erntet dafür Kritik aus dem Kabinett.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann fordert die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. "Schwarzfahren ist eine Sauerei, sollte aber keine Straftat sein", sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. "Dafür sollte niemand ins Gefängnis kommen."

Dieser Schritt würde auch die Justiz entlasten. Man könne diese von Bagatellverfahren befreien. "Von mir aus kann man das Bußgeld erhöhen, aber Schwarzfahren sollte keine Straftat sein", so der Minister. Auch das Bundesjustizministerium hat Pläne bestätigt, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen, um die Gefängnisse zu entlasten.

Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit reduziert den Aufwand nicht

Mit seiner Forderung stößt Hermann innerhalb der Koalition aus dem CDU-geführten Justizministerium auf deutlichen Widerstand. "Den Ansatz, ein bestimmtes Verhalten zu entkriminalisieren, um damit Kapazitäten in der Justiz zu schaffen, halte ich für verfehlt", sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). "Rechtsstaat funktioniert nicht so, dass wir uns fragen, welche Regeln wir uns mit Blick auf Justizressourcen noch leisten können." Stattdessen müsse die Politik die Justiz mit den Mitteln ausstatten, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht.

Für das Justizministerium würde der Aufwand nicht geringer werden, wenn Schwarzfahren nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre, so Gentges. Statt der Staatsanwaltschaften müssten sich dann Verwaltungsbehörden um die Verfolgung kümmern. Daher würde die Arbeit aus Sicht der Justizministerin nur verlagert. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide würden am Ende doch wieder bei Gerichten und Staatsanwaltschaften landen.

Gentges verteidigte in dem Zusammenhang auch die Ersatzfreiheitsstrafe. Die brauche es als "letzte Konsequenz, damit Geldstrafen als Sanktion ernst genommen und bezahlt werden". Man könne zudem durch Programme wie "Schwitzen statt Sitzen" Geldstrafen abarbeiten. Ins Gefängnis müssten vor allem die Verurteilten, "die sich beratungsresistent zeigen und sich hartnäckig weigern, die Geldstrafe zu bezahlen oder abzuarbeiten".

Entkriminalisierung: Schwarzfahren könnte zunehmen

Beim Schwarzfahren gehe es nicht nur um Bagatellschäden, betonte Gentges. "Die Bahnkarte im Fernverkehr kostet schnell einen dreistelligen Betrag", erklärt die Ministerin. Die Justizministerin ist überzeugt: Mit der Entkriminalisierung würde das Schwarzfahren zunehmen, die Ahndung und Verfolgung dieser Verhaltensweise würde jedoch erheblich erschwert. Ertappte dürften dann nämlich nicht mehr festgenommen werden.

Kein kostenloser Nahverkehr, aber Sozialrabatt

Auf die Frage, ob Schwarzfahren denn zumindest besser sei als Autofahren, sagte Hermann: "Wer schwarz fährt, hat kein Auto. Das ist keine Alternative." Kostenlos würde er den Nahverkehr allerdings auch nicht machen: "Damit nicht der Eindruck entsteht, dass es nichts kostet." Sinnvoller findet der Verkehrsminister einen Sozialrabatt.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne)
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ist auf Dauer für einen Sozialrabatt.

Keine genauen Daten zu Haftstrafen wegen Schwarzfahrens

Wie eine Recherche von Netzpolitik.org ergab, gibt es kaum Daten hinsichtlich Menschen, die wegen Schwarzfahrens in Haft sitzen. Dies liegt vor allem am Datenproblem des Justizvollzugs in Deutschland. Bundesweit erheben die Gefängnisse Informationen über ihre Inhaftierten. Dennoch ist der Justizvollzug nicht in der Lage, wichtige Details über die Gefangenen zu beantworten. Dies ergab eine Analyse von parlamentarischen Anfragen des Online-Portals.

Bislang ist der Bundesregierung bekannt, dass es im Jahr 2020 insgesamt 43.134 Verurteilungen nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch gab. Die Bundesländer können keine tagesaktuelle Statistik vorlegen. Daten werden nur zu einem bestimmten Stichtag erhoben. Das Statistische Bundesamt etwa veröffentlicht die Daten in der Strafverfolgungsstatistik.

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SWR

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